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hallo ich habe vor 2 jahren oeg beanttragt und jetzt die nachzahlung erhalten und bekomme nun monatlich 496 euro und meine sozialhilfe dazu das sind nochmal 735euro .die oeg zahlungen,egal wie hoch die nachzahlung ist und die weiteren monatlichen beträge dürfen nicht vom sozialamt angerechnet werden .diese zahlungen vom oeg dienen dazu das man das was man in denn ganzen jahren durch nicht arbeiten zu können wieder ein stück gut machen kann indem man sich was schönes gönnt und es dient auch dazu so wie schmerzensgeld .es ist absolut nicht richtig wenn jemand sagt es würde angerechnet werden können.lg