Darf mir mein Chef für einen Schaden Lohn abziehen

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Die Haftung des Arbeitnehmers für während der Arbeitstätigkeit verursachte Schäden ist ein sehr kompliziertes Thema bei dem im Fahrlässigkeitsbereich unterschieden wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

Selbst bei grober Fahrlässigkeit wird die Mithaftung des AN von manchen Gerichten auf 3 Bruttomonatsgehälter beschränkt. Bei milderen Formen der Fahrlässigkeit kann sie ganz entfallen.

Wir wissen nichts über die Ursache des Unfalls und können daher abschließend nicht Stellung nehmen.