Darf mir mein Chef für einen Schaden Lohn abziehen
Auf der Baustelle hat ein Arbeitnehmer versehentlich mit dem Baufahrzeug den Zaun des Kunden beschädigt. Darf der Chef dem Arbeitnehmer dafür vom Lohn Geld abziehen.
1 Antwort
Die Haftung des Arbeitnehmers für während der Arbeitstätigkeit verursachte Schäden ist ein sehr kompliziertes Thema bei dem im Fahrlässigkeitsbereich unterschieden wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
Selbst bei grober Fahrlässigkeit wird die Mithaftung des AN von manchen Gerichten auf 3 Bruttomonatsgehälter beschränkt. Bei milderen Formen der Fahrlässigkeit kann sie ganz entfallen.
Wir wissen nichts über die Ursache des Unfalls und können daher abschließend nicht Stellung nehmen.