Darf mein Vermieter meine Wäsche wegschmeißen?
Wir haben einen Waschkeller der von allen benutzt werden kann.
10min Wäsche waschen kostet 50ct.
Dh. für eine Wäsche (ca1h) zahle ich 3Euro. Das finde ich schon frech , da 1Liter Wasser 0,4 Cent kostet.
Jedoch kam meine Vermieterin auf die gloreiche Idee, die Wäsche der Mieter wegzuschmeißen , wenn sie länger als 3Tage unter im Waschraum gelagert wird.
Darf Sie das überhaupt, ich denke nicht?
3 Antworten
Ich denke auch, dass ein Vermieter das nicht darf. Das ist Sachbeschädigung und die Vermieterin muss die Wäsche ersetzen.
Sie hätte Dir vorher eine angemessene Frist setzen müssen und für den Fall der Nichtbefolgung das Entsorgen der Wäsche ankündigen müssen. Und zwar nachweisbar.
Warum liegt deine Wäsche so lange im Waschkeller? Ist das gleichzeitig der Trockenraum?
Ansonsten, man geht in den Waschkeller, wäscht seine Wäsche und nimmt sie mit in die Wohnung hängst sie auf den Balkon zum trocknen.
Wenn der Waschkeller gleichzeitig mit Leinen bespannt ist zum trocknen, dann muß der VM ja irgendwelche vorgaben machen, denn auch andere Leute wollen Ihre Wäsche waschen und trocknen.
Bei uns gibt es ein Waschbuch(ein einfacher Buchkalender), in das man seine Zeiten zum Waschen und trocknen eintragen muss, buchen muß. Dadurch weis jeder, wer wie lange dort wäscht und ab wann die Maschinen wieder frei sind. Und natürlich muß man seine Wäsche entfernen, wenn man fertig ist und die Buchungszeit rum ist.
Nein, darf sie natürlich nicht.
Aber es ist auch nicht besonders klug seine Sachen 3 Tage im Waschkeller liegen zu lassen.