Darf mal als ALG2-Empfänger sein ALG verleihen?
Hallo, ich selber habe kein eigenes Paypal- und Amazon-Konto, weshalb ich dieses von meiner besten Freundin benutze. Ich kaufe dann etwas über ihre Accounts und überweise ihr dann den Betrag auf ihr Konto zurück. Manchmal habe ich auch beim einkaufen kein Portemonnaie dabei und dann legt sie es für mich aus und auch dann überweise ich jeden Cent zurück. Jetzt musste sie wohl ihr ALG2 verlängern und ihr Sachbearbeiter hat sie nun danach gefragt, was das für Buchungen mit dem Betreff "Rückzahlungen" auf ihrem Konto sind. Jetzt bin ich etwas unsicher, ob sie ihr jetzt einen Strick daraus drehen können, weil sie ihr ALG verliehen hat. Kennt sich da jemand aus, weil wir haben dazu überhaupt nichts gefunden.
4 Antworten
Hallo,
warum nicht ?
Abbuchungen vom Girokonto über Paypal interessieren nicht. Andererseits, sollte sich jedoch vom Paypalkonto eine Gutschrift auf dem Girokonto befinden, wird natürlich nachgefragt. Man könnte immerhin Leistungsmissbrauch dahinter vermuten.
Lässt sich nachweisen, dass alle Transaktionen (Ausleih/Rückzahlung) aus dem Hartz4 Satz erfolgten, passiert deiner Freundin nichts. Es besteht kein Handlungsbedarf betr. Sanktion.
Warum bringt ihr Euch unnötig in Erklärungsnöte?
Gerade wenn deine Freundin ALG2-Leistungen erhält, sollte man ein wenig sensibler mit der Thematik "Überweisung" auf das ALG2-Eingangs-Konto umgehen, da der ALG2-Empfänger seine Kontoauszüge lückenlos dem Leistungssachbearbeiter des Jobcenters vorlegen muss.
Wie man nun sieht, ist der SB auf Geldeingänge aufmerksam geworden. Und wollen wir wetten, dass dieser sofort zusammenaddiert hat, um zu ermitteln ob er den Leistungsbezug einschränken kann.
Da hilft dann der Vewendungszweck " Rückzahlung" herzlich wenig. Der SB sieht das nur als Geldeingang. Warum und weshalb, ist ihm vollkommen schnuppe.
Kleine Richtgröße: Bis ca. 75 €, in Kleinbeträgen pro Monat, wird kaum etwas passieren - außer das blöde Fragen zu beantworten sind.
Tu Dir und deiner Freundin einen Gefallen und gib ihr das Geld zukünftig in bar.
Ja, Kontoeinzahlungen auf Konten von Grundsicherungsbeziehern sind gefährlich! Da kann ich Juergen010 nur beipflichten. In Fällen wie diesen bedeutet das ganz klar:
Nur bares ist wahres.
Klar ist es nicht ungesetzlich für Grundsicherungsbezieher, Geld aus seinem Regelsatz einem anderen zu leihen und das entliehene Geld wieder zurückzunehmen. Das alles macht man dann aber unkompliziert, indem das zurückfließende Geld bar ausgehändigt wird.
Nun ist Deine Freundin blöderweise in dieser Erklärungsnot, was Ihr doch bitte künftig vermeidet.
Wie nun vorgehen? Meine Idee dazu:
Deine Freundin legt dem Jobcenter eine Auflistung Deiner Einkäufe über ihr Paypal-Konto mit der Rückerstattung per Überweisung aufs Konto der Freundin vor, die Du mit unterzeichnest.
Ob meine Idee klug ist, sichert Euch besser ab, indem Ihr mit einer Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung oder Sozialberatung Kontakt aufnehmt.
Wohnt Ihr in Hamburg, holt Euch Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).
.
Wenn Deine Freundin dies beim Jobcenter klärt, sollte sie sich unbedingt
begleiten lassen von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse
genannt (dazu gleich mehr).
.
Vorsorglich diese Hinweise von mir - gib sie bitte Deiner Freundin zu lesen:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
.
Achtung! sehr wichtig:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Sicherlich geht das mit kleineren Beträgen. Aber man sieht ja schon, das "Rückzahlungen" als Überweisungs-Betreff schon Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Man sollte sich auch Gedanken machen, das ein solches Vorgehen ja auf gemeinsames Wirtschaften schließen lässt. Man kann auch einen anderen Betreff wählen, der unverfänglich ist.
Auch das ausleihen von Accounts ist ja merkwürdig, gerade bei Hartz4 Empfängern ist das ja in Mode gekommen bei Betrügereien wird das ja vielfach gemacht. Die brauchen ja nicht zu haften. Warum leiht man sich Accounts, gerade Accounts die nix kosten? Man will halt nicht seinen eigenen Namen hergeben, für das was man machen will, würde ich denken.
Bei Paypal verstehe ich das Prinzip nicht richtig und ist mir etwas suspekt, weshalb ich keinen Account haben will. Meine Freundin allerdings findet es super und schwört drauf.
Und zum Amazon: Meine Freundin hat einen Prime-Account, wodurch man keine Versandkosten zahlen muss und deshalb sehe ich es als sinnfrei, mir einen Account zu machen, wenn ich auch ihren benutzen kann und dabei Geld spare.
Es sind ja auch keine Unsummen die hin- und hergeschoben werden. Mal sind es 50 Euro, mal nur 20. Und es passiert vielleicht 2x im Monat - wenn überhaupt.
Wenn man paypal nicht versteht sollte man es nicht nutzen. Das Unverständniß wird ja nicht kleiner mit der Nutzung eines fremden Accounts. Man entzieht sich so nur der Haftung.
Wie gemeinsam wirtschaften? Ich leih emir ja nur ihre Accounts aus weil ich keine eigenen möchte und zB gehen wir immer gemeinsam einkaufen, da ich ein Auto habe und sie nicht und sie dadurch einen Großeinkauf machen kann. Es ist schonmal vorgekommen, dass ich mein Portemonnaie vergessen habe und sie dann für mich bezahlt hat aber wir nehmen das da sehr genau, so dass sie auch wirklich alles wieder zurückbekommt. Ebenso auch anders herum. Wir gehen mit den Kindern schwimmen und sie hatte nicht genug Geld dabei und ich habe es dann ausgelegt und sie hat es mir dann zurück überwiesen. Sie zieht ja keinen finanziellen Nutzen aus mir, genauso wie ich aus ihr, da alles kleinlich beglichen wird.