Darf ich einen kleinen Anhänger vermieten?

2 Antworten

Na dann mache ich doch mal eine eigene Antwort daraus:

Mein Ziel ist auch in Zukunft nach und nach etwas nebenbei aufzubauen. Neben meinem Hauptjob. Das hatte ich wahrscheinlich eben etwas falsch formuliert. Aber sollten meine Einnahmen von dem Nebengewerbe zu niedrig sein, was könnte mir dann drohen ? Und es gibt doch sowieso einen Freibetrag, den ich vermutlich mit einem kleinen Anhänger eh nicht übersteigen werde….

Der Freibetrag für Nebeneinkünfte ist 410,- Euro im Jahr, mit einer Gleitzone bis 820,- Euro, da kommt man schnell in die Steuer.

Wenn das doch richtig aufgezogen werden soll, dann:

  1. Gewerbeanmeldung
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Dann überlegen, wer solche Anhänger mietet. Wenn es Privatleute sind, Kleinunternehmerregelung, sonst Regelbesteuerung in der umsatzsteuer, denn damit wird die Anschaffung wegen des Vorsteurabzugs schon mal billiger.

Zu überlegen ist für die Vermietung ein Tandem für den Autotransport. Den brauchen oft Leute, die sich mit Oldtimern beschäftigen, aber zu selten, um sich einen zu kaufen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

pelabu94 
Beitragsersteller
 19.06.2023, 14:31

Danke für die ausführliche Antwort. Noch eine Frage. Solange ich im Freibetrag bleibe, muss ich also keine Gewerbeanmeldung machen ?

wfwbinder  19.06.2023, 18:49
@pelabu94

Gewerbeanmeldung und Steuer haben nur sehr mittelbar miteinander zu tun.

Sobald Du mit Werbung nach außen gehst, hast Du einen "stehenden Gewerbebetrieb" udn damit muss der Betrieb angemeldet sein.

Das Finanzamt interessiert sich nicht für die Gewerbeanmeldung.

Wenn das mit der Versicherung abgeklärt ist, dann ja.

Erzielt man insgesamt einen Verlust ist es Liebhaberei.

Erzielt man einen Gewinn ist dieser zu versteuern.


pelabu94 
Beitragsersteller
 19.06.2023, 09:52

Verlust gibt es nicht, da ich ihn ja hauptsächlich für mich hole. Selbst wenn ihn keiner mietet wäre es mir egal.

aber muss ich dafür extra ein Kleingewerbe aufmachen oder kann ich die Gewinne einfach bei der nächsten Steuererklärung angeben ?

wfwbinder  19.06.2023, 10:08
@pelabu94

Hier hat @Petz1900 die fachlich richtige Ansicht, die Du wegen des privaten Hintergrunds nicht siehst.

Verlust ist, wenn Deine Einnahmen geinger sind, als die Kosten, die auf die Vermietung entfallen.

Nimm an der Anhänger kostet 2.000,- Euro udn soll 10 Jahre halten, dann sind das 200,- Euro Abschriebung pro jahr. die Kosten für die Versicherung dazu. dann die Aufteilung privat/Betrieb.

Mein Tipp (nicht so 100 % exakt, aber prixisgerecht, wenn Du es nur gelegentlich machst und keine Anzeigen "Anhänger zu vermieten" schaltest, dann mache einfach nichts (steuerlich).

Wenn Du Anzeigen schaltest, dann musst Du eine Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ausfüllen udn eine Gewerbe- udn eine Umsatzsteuererklärung machen.

pelabu94 
Beitragsersteller
 19.06.2023, 10:51
@wfwbinder

Super vielen dank schonmal für die ausführliche Antwort.

Tatsächlich will ich Anzeigen und Werbung schalten. Mein Ziel ist auch in Zukunft nach und nach etwas nebenbei aufzubauen. Neben meinem Hauptjob. Das hatte ich wahrscheinlich eben etwas falsch formuliert. Aber sollten meine Einnahmen von dem Nebengewerbe zu niedrig sein, was könnte mir dann drohen ? Und es gibt doch sowieso einen Freibetrag, den ich vermutlich mit einem kleinen Anhänger eh nicht übersteigen werde….