Darf ich ein Auto als Geschenk annehmen, ohne verwandtschaftliche Beziehung, und muss ich den Wert v
Hallo, wir haben eine Ferienwohnung, und da wohnt ein Ehepaar für ein halbes Jahr. Mit dem Zahlen der Miete war es anfangs etwas problematisch, und zur Entschädigung dafür will uns die Frau nun einen gebrauchten BMW schenken, Baujahr 2007. Können wir, mit entsprechendem Schenkungsvertrag natürlich, dieses annehmen ohne uns wegen überhöhter Geschenke strafbar zu machen. Und was ist mit der Steuer. Müssen wir das Geschenk angeben und den Wert versteuern? Dieses Ehepaar schwimmt im Geld, soviel haben wir bisher verstanden, und sie wollen auf diese Weise mit ihrem Vermögen gutes tun, wie sie sagen. Sie haben auch bisher schon von sich aus mehr Miete für die Wohnung bezahlt, als wir verlangt hätten. Und um in der Wohnung bleiben zu können , einem anderen Mieter von uns eine andere Ferienwohnung komplett für ein halbes Jahr finanziert. Die machen also so seltsame Dinge. Trotzdem kennen wir sie ja nicht länger und sind überfordert mit so viel Gönnertum. Aber das Auto könnten wir tatsächlich gut brauchen, das haben sie mitbekommen.
Danke für jede Meinung dazu.
1 Antwort
Der Schenkungsteuerfreibetrag liegt in der hier einschlägigen ungünstigsten Steuerklasse bei 20.000,-- € und das pro Schenker und Beschenkten:
Rein theoretisch müßte man, wenn das Auto im Eigentum beider Ehegatten steht und an Euch Beide verschenkt wird, bis zu 80.000,--€ schenkungsteuerfrei übertragen bekommen.
Allerdings bekomme ich an einer Stelle "Bauchschmerzen" und zwar störe ich an der engen Verbindung zum Mietverhältnis. Millionen Vermieter in diesem Lande wären glücklich, wenn sie mit ihren Mietern vereinbaren könnten, die eine Hälfte der Zahlung als Miete zu erhalten und die andere als Geschenk. Ob da Schäubles Kloppertruppe stillschweigend zusehen würde, wage ich zu bezweifeln: Es gibt da so etwas wie Gestaltungsmißbrauch und ich habe den Eindruck, dass das Finanzamt in dieser Hinsicht auch Gedanken anstellen und das "Geschenk" als Teil der Mietzahlung ansehen könnte.
Es ist für Umgehungsgeschäfte geradezu typisch, dass das wirtschaftliche Ergebnis in Widerspruch zur Urkundslage steht. Und die Frage nach dem Sohn: Soll der das Auto endgültig behalten. oder an Euch weiter reichen? Ich nehme an, letzteres. Um es ganz klar zu sagen: Das ist eine Sache bei der man besser steuerliche Beratung in Anspruch nehmen sollte und das kann man nicht durch Anfrage in einem Forum erreichen.Da sollte man schon einen Steuerberater beauftragen. Man muß sich darüber klar werden, dass man sich hier eine Menge Ärger einhandeln könnte. Gibt man die Sache nicht dem FA zur Kenntnis und fliegt der Vorgang irgendwann auf, könnte schlimmstensfalls eine Anklage wegen Steuerhinterziehung drohen. Nachzuzahlen inklusive Zinsen wäre der Steuerbetrag dann obendrein.
Also das auto soll unser Sohn behalten, nicht an uns weitergeben. Es geht mir auch nicht darum, auf jeden fall die Steuerzahlung zu verhindern - habe nichts gegen Legalität ! Wir wollten nur gerne wissen, was auf uns zukomen kann. Die Idee mit dem Steuerberater werde ich trotzdem umsetzen. Oder - letzte Frage - kann ich auch so die Höhe eventueller Steern herausfinden?
Danke - hat sich erledigt, denn ich war jetzt auch auf der Seite die empfohlen wurde. Mir haben die Aussagen geholfen eine Entscheidung zu treffen.
Danke, das ist echt hilfreich - aber kann das Finanzamt es auch als verdeckte Miete interpretieren, wenn ein mietvertrag einen Betrag ausweist, der auch erfüllt ist. ? Kann ich das verhindern, wenn mit der Schenkung festgehalten wird, dass es nicht mit dem Mietverjhältnis zu tun hat, oder macht es das noch verdächtiger? Und zuletzt - mein mann und ich vermieten, aber nicht mein Sohn, der das Auto erhalten soll, macht es das besser?