Darf eine Kindergeld Nachzahlung angerechnet werden am Harz4?
Hallo
Ich habe folgendes Problem, ich habe von Anfang 2018 bis Juli 2019 kein Kindergeld bekommen, mein Bescheid das ich keins Mehr empfangen tu habe ich beim Arbeitsamt abgegeben aber anscheinend wurden meine Papiere verlegt und sie Haben mir weiterhin das Kindergeld angerechnet obwohl ich keins bekommen habe,das wurde mir im November 2018 gesagt daraufhin sollte ich einen neuen Antrag stellen der wurde mir im Juli 2019 bewilligt, daraufhin habe Ich eine Nachzahlung von Januar 2019 bis Juli 2019 erhalten, das Jobcenter Ist in dieser Zeit nicht in Vorkasse gegangen, dadurch hatte ich jeden Monat 204€ weniger zum Leben, weil eigentlich steht mir diese Nachzahlung ja eigentlich zu dadurch das sie es mir angerechnet haben aber ich von der Familienkasse zu dieser Zeit kein Kindergeld gezahlt bekommen habe. Nun zu meiner frage ist das überhaupt Rechtens das ich jetzt einen Brief von der ARGE Erhalten habe das sie mir die Nachzahlung anrechnen tuhen und ich nun knapp 1230€ zurück bezahlen muss, weil eigentlich steht die Nachzahlung mir ja zu weil ich von Januar 2019 bis Juli 2019 kein Kindergeld erhalten habe aber mir das Amt es trotzdem angerechnet hat aber das Amt Ist auch NICHT in Vorkasse gegangen... bitte helft mir ich bin am verzweifeln...
Mfg
3 Antworten
Würde ich sehr gerne sogar! Das Jobcenter Ist aber der Meinung mir immer wieder zu sagen das es bei uns hier im Umkreis kaum irgendwelche freien Stellen geben tut. Das einzige was sie mir dauernd anbieten sind Jobs die ich nicht erreichen kann was die Entfernung betrifft.
Ich habe es 2019 den Jobcenter mitgeteilt das ich eine Nachzahlung Erhalten habe daraufhin kam aber keine Antwort, und jetzt nachdem ich mein erneuerten Wegfall aus dem Kindergeld mitgeteilt habe kam diese Aufforderung das ich es zurück zahlen muss, obwohl die Nachzahlung mir doch aber zugestanden hat.
Unbedingt Widerspruch zum "falschen" Bescheid machen.
Das habe ich schon getan aber da kam gestern ein Brief von der ARGE wo drinne steht das sie mir ab den 1.3.2021 40,10€ abziehen, der Grund Ist Wegen Verletzung der Mitteilungspflicht,das kann aber nicht sein Weil ich den Nachweis 2019 abgegeben habe das ich diese Nachzahlung Erhalten habe.
Nein, man muss es dir nachzahlen.
Siehe hier: www.euskirchen.de/merkblatt#kindergeld
Mir wurde es schon nachgezahlt und zwar im juli 2019, ich wollte dadrauf hinaus ob ich das Jobcenter dem Jobcenter zurück zahlen muss, weil ich von Januar 2019 bis Juli 2019 kein Kindergeld erhalten habe aber das Jobcenter auch nicht in Vorkasse gegangen ist und ich somit 204€ die ganzen Monate weniger hatte.
Geh lieber mal arbeiten, meine Steuern sind dein Leben. 🥳