So wird das nichts. Wenn du eine Jobzusage hast, kannst du dich auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen.
Ja, an Silvester und am Neujahrstag ist das erlaubt.
Eine Bestellung kannst du auch per E-Mail oder über den telefonischen Kundenservice sperren lassen.
Nein, denn dafür hast du keinen Nachweis.
Leider ist eine Anzeige in solchen Fällen häufig zwecklos. Zahlreiche Polizeibeamte verstoßen jeden Tag aufs Neue gegen das Gesetz und nutzen ihre Macht mutwillig aus. Die Polizei ermittelt nicht wirklich gegen ihre eigenen Leute - und das ist das Problem. In Deutschland muss man, um einen Polizisten anzuzeigen, zur Polizei gehen. Das läuft dann meist ins Leere, denn eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus. Der kollegiale Zusammenhalt unter Polizisten ist stark - so stark, dass Polizisten um jeden Preis ein gutes Wort vor Gericht für ihre Kollegen einlegen. Vor Gericht wird sodann wie am Fließband gelogen, und als Opfer ist man dem hilflos ausgesetzt. Auch die Staatsanwaltschaft hat selten Interesse daran, Anklage gegen einen Polizisten zu erheben - sie will ja nicht ihr gutes Verhältnis zur Polizei stören.
einzige „Beweise“ des Beamten sind eine Verstauchte Hand durch die Schläge
Wessen Hände sind verstaucht - die des Polizisten oder des Angegriffenen?
Ja, in den allermeisten Fällen ist das möglich. Einige Sparkassen und Volksbanken bieten freilich nur Online-Konten an, bei denen die Nutzung des elektronischen Postfaches verpflichtend ist.
Das bieten heutigentags alle größeren Möbelhäuser an.
Das waren mutmaßlich Gebühren für die Kontoführung, papierhafte Überweisungen, Bestellung von Girobriefumschlägen, Einreichung von Schecks et cetera.
Alle Gebühren findest du hier: https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/allgemein/Postbank-Preis-und-Leistungsverzeichnis-923-959-000-0621.pdf
Du solltest Beweise und evtl. Zeugen sammeln. Sodann gehst du sofort zur Polizei.
Das geht auch online: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html
Hallo,
ja, das ist selbstverständlich illegal. Dir muss ein Stundenlohn von mindestens 9,82 Euro gezahlt werden.
Deinen Vorfall meldest du umgehend an die Mindestlohn-Hotline: 030 60 28 00 28
Gruß
Hallo,
der Empfänger für die Überweisung lautet in diesem Falle: „OTTO GMBH CO KG“.
Liebe Grüße
PS: Bitte ohne Gänsefüßchen im Überweisungsträger angeben!
Hallo,
ja, die Post verbietet das Versenden solcher Karten nicht.
Gruß
In Hotels wird nicht kontaktlos, sondern durch Einstecken der Karte bezahlt.
Ja, an die AOK zahlen musst du auch danach.
Wende dich an die Bahnhofsmission, dort erhältst du Hülfe: https://www.bahnhofsmission.de/index.php?id=100&no_cache=1&woher=3
Der währt zirka 30 Minuten.
Nein, auf Grund eines Zeugnisses wird kein Schüler suspendiert.
Das ist alles problemlos möglich.
Geld an Bekannte zu versenden, ist legal.
Hallo,
in diesem Falle greift der Käuferschutz der Sofortüberweisung: https://www.klarna.com/de/kauferschutzrichtlinie/
Warte noch ein paar Tage ab und kontaktiere danach Klarna.
Kaufe deine Flugtickets das nächste Mal direkt über die Airline-Webseite oder in einem Reisebureau.