Normalerweise muss ein Vermieter verbrauchsabhängig abrechnen, wenn es um Heizkosten geht. Im vorliegendem Falle gilt aber eine Ausnahme. 2 Parteien, der Vermieter wohnt selbst in der einen Wohnung. Der Mieter bewohnt die Einliegerwohnung. Vereinbart ist eine Pauschale. Es muss nicht mehr abgerechnet werden. Mit der Pauschale ist alles abgerechnet. Hier gilt also eine Ausnahmeregelung. Bei allen anderen Betriebskosten ist ohnehin eine pauschale Abrechnung zulässig.

Diese Ausnahmeregelung ist in der Heizkostenverordnung ausdrücklich so geregelt. Der Vermieter kann also nicht verpflichtet werden, die tatsächlichen Kosten abzurechnen, zumal dies bei Heizkosten ohnehin nur mit dem Vorhandensein von Zählern möglich ist.

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Die Umlage (Verteilung) erfolgt bei Wohnungen nach dem Flächenanteil. Ein Prozentsatz (32,8 %, wie weiter unten erwähnt) ist nicht relevant. Einen solchen Prozentsatz gibt es nicht. Die Kosten werden zu 100 % auf die Mieter verteilt. Alle Betriebskosten müssen aber vertraglich vereinbart sein. Dazu genügt in aller Regel ein Kreuzchen an der richtigen Stelle.

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Die Sparkassen sind sehr dazu geneigt, DEKA zu verkaufen. Das wird sich wohl lohnen (für die Sparkasse). Ja und was macht die DEKA? Ich wäre beinahe auf den Leim gegangen. Bis ich dann von den 5 % Ankaufkosten hörte. So nebenbei, versteht sich! Da scheint also auch jemand sehr gut zu verdienen - egal, wie sich die Papiere entwickeln. Einige Bekannte von mir haben mit der DEKA richtig Geld verloren.

Was mich aber ärgert, ist die zielsichere Beratung der Sparkasse in Richtung DEKA. Als Kunde fühle ich mich da nicht sehr gut beraten!

Ein Anleger

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