Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört der Schlüssel sicher nicht. Ich neige dazu, dass aber dennoch der Mieter diesen Schlüssel bezahlen wird. Wenn das Schloss etwas hakte, dann gibt es dafür Öl. Ich denke mal, dafür ist der Vermieter nicht zuständg! Es kommt aber noch etwas anderes hinzu: in aller Regel gibt es in jedem vernünftigen Mietvertrag eine Kleinreparatur - Klausel. Diese muss zwar von der Höhe her genau definiert sein. Die Obergrenze für e i n e Reparatur liegt m. E. bei 75,00 €.
Der Mieter muss also diese Kosten nicht als Betriebskostenart bezahlen, sondern als Kleinreparatur. Ein Streit lohnt sich hier sicher nicht!