Anderer Autofahrer verfolgt mich und bremst mich aggressiv aus!

4 Antworten

Wenn zwei Psychopathen zusammentreffen, kann die Situation schon mal eskalieren.

Beide Autofahrer sollten noch mal die Fahrschule und zudem einen Psychologen besuchen.

Meine Frage ist jetzt, wie kann oder soll ich reagieren.

Mir scheint das keine Finanzfrage im eigentlichen Sinn zu sein. Der korrekte Weg mit Verkehrsrüpeln umzugehen ist, diese bei der Polizei anzuzeigen. Das von Dir beschriebene Verhalten des Gegners hat strafrechtliche Aspekte, z.B. im Hinblick auf Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenvekehr. Wenn es zur Verurteilung käme, würde wahrscheinlich neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot verhängt. dein eigenes Fehlverhalten ist demgegenüber minimal.

Allerdings: Du musst mitarbeiten. Ohne Anzeige wird so was nicht verfolgt. Ohne Kennzeichen hat man keine Chance den Täter zu ermitteln. Als Zeuge vor Gericht musst Du auch antreten etc. Alles Deine Entscheidung.


Kabasoja 
Beitragsersteller
 01.04.2013, 15:40

Hallo, danke für deine Antwort.

Leider habe ich mir das Kennzeichen nicht notieren können, bzw war viel zu verwirrt und aufgebracht um daran zu denken. Er hat nur meins notiert!

Daher wird es denke ich schwer eine Anzeige zu stellen ohne das Kennzeichen von ihm zu wissen. oder?

liebe Grüße

Das ist zwar keine Finanzfrage, aber da Ostern ist, sehe ich das mal nicht so eng ;-))

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass Du gemütlich auf der linken Spur fuhrst, nicht schneller als der Fahrer auf der rechten Spur und Dein Kontrahent einen sogenannten Kxxxreiz bekam, weil Du die linke Spur blockiert hast.

Also wenn dem so war, habe ich sogar ein wenig Verständnis für den Hitzkopf, denn die linke Spur sollte nur zum Überholen genutzt werden ( Rechtsfahrgebot ) und ich muss ehrlich sagen, dass mich Fahrer, die eine gemütliche Spazierfahrt machen und mich am Überholen hindern, auch bis zur Weißglut reizen können - natürlich ohne gravierende Ausraster )


Kabasoja 
Beitragsersteller
 01.04.2013, 15:39

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe leider nicht gesehen, dass ich hier bei Finanzfrage.net bin -.- sorry.

Also das war eine normale Straße in der Stadt auf der man nur 70 fahren darf, und ich fuhr 70...! Da gilt doch eigentlich kein Rechtsfahrgebot oder?

Klar ist es ärgerlich wenn man es eilig hat, aber so ein Verhalten finde ich maßlos übertrieben.

Primus  01.04.2013, 16:30
@Kabasoja

Doch, das Rechtsfahrgebot gilt auf allen Straßen. Aber wenn Du die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten hast, brauchst Du Dir keine Sorgen machen, dass der Hitzkopf Dir eins auswischen kann.

Er wollte schneller fahren - Du hast ihn aufgehalten und darüber hat er sich aufgeregt und mit Sicherheit auch wieder abgeregt.

Vergiss den Vorfall und lege ihn zu den Akten ;-))

EmilErpel  02.04.2013, 17:40
@Primus

Nein - ganz klar - innerorts gilt das Rechtsfahrgebot nicht! Auch wenn langsame Fahrer auf der linken Spur mal ärgerlich sind - innerorts dürfen sie ...

Also zunächst mal ist das hier das falsche Forum, aber das wurde ja schon mehrfach betont. Nun kurz zu der Fragestellung, die sehr ausführlich aber wenig hilfreich ist. In der Aufzählung sind Verkehrsordnungswidrigkeiten, Beleidigung, Nötigung bis hin zu Straftaten wie die vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung anderer Verkehrsteilnehmer von beiden Seiten enthalten. Ohne Zeugen oder das amtliche Kennzeichen des anderen Fahrzeuges wird eine Anzeige bei der Polizei ins Leere laufen. Für die Zukunft kann ich nur empfehlen auch das eigene Fehlverhalten zu überdenken.