Darf das Betreuungsgericht jetzt die Kosten für Gutachter etc, von mir fordern?

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Das Betreuungsgericht muss die gesetzlich vorgesehenen Gerichtskosten und die Auslagen in Rechnung stellen. Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern.

Wenn Du die späte Geltendmachung der Kosten bemängelst, dann zeigt Dir das nur die Überlastung der Gerichte und die oftmals viel zu schmale Personalausstattung. Die verlängert alle Vorgänge da ungemein.

Wenn Dich der Inhalt des Gutachtens interessiert könntest Du Akteneinsicht beantragen.