Darf das Betreuungsgericht jetzt die Kosten für Gutachter etc, von mir fordern?
Mein Ehemann wurde von mir gepflegt. Er war dement und ich habe für den Verkauf einer Immobilie eine Betreuungsurkunde benötigt.
Die wurde mir vom Betreuungsgericht im letzten Sommer auch erteilt. Gültig bis zum Ende der Verkaufsabwicklung im Oktober letzten Jahres.
Mein Ehemann verstarb Ende 2021 und jetzt möchte das Betreuungsgericht auf einmal die KOsten für das medizinische Gutachten, die angefallen Kosten des Gerichts bzw. für den Verfahrensbegleiter haben.
Ist das zulässig, und warum hat man mir die Kosten nicht schon früher in Rechnung gestellt, als die Betreuung beendet war?
Das Gutachten für das ich jetzt bezahlen soll, habe ich auch nie zu Gesicht bekommen.
2 Antworten
Das Betreuungsgericht muss die gesetzlich vorgesehenen Gerichtskosten und die Auslagen in Rechnung stellen. Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Wenn Du die späte Geltendmachung der Kosten bemängelst, dann zeigt Dir das nur die Überlastung der Gerichte und die oftmals viel zu schmale Personalausstattung. Die verlängert alle Vorgänge da ungemein.
Wenn Dich der Inhalt des Gutachtens interessiert könntest Du Akteneinsicht beantragen.