Sehe ich auch so.

Allerdings bist Du dann Veranstalter eines Flohmarkts. Hierzu mal die eigene Privathaftpflicht prüfen und ggf. eine Veranstalterhsftpflicht ab schließen .

Denn Du trägst das Risiko, wenn sich ein Besucher blöd anstellt.

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Es ist davon auszugehen, dass hierfür sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung notwendig ist.

Das würde ich auf dem Bauamt erfragen. Für den Rückbau haftet der Eigentümer immer als letzter in der Kette.

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