Name und Anschrift, sonst wird es schwer mit dem Belangen, egal ob Brief oder Anwalt.
Lass Dich nicht stressen, hör auf Deinen Anwalt.
Ganz im ernst, das entscheidet echt der Kläger und den muss es erstmal geben.
Es gab schon Urteile, bei denen jemand nach 3 Artikeln als Gewerbetreibender eingestuft wurde.
hier empfehle ich mal kräftig googlen
Sehe ich auch so.
Allerdings bist Du dann Veranstalter eines Flohmarkts. Hierzu mal die eigene Privathaftpflicht prüfen und ggf. eine Veranstalterhsftpflicht ab schließen .
Denn Du trägst das Risiko, wenn sich ein Besucher blöd anstellt.
Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, hast Du ein Rückgaberecht auch bei Privatverkäufen.
Frist setzen und nach Ablauf zum Rechtsanwalt Deiner Wahl.
Eine bestehende RS Versicherung hilft natürlich
Bleib einfach bei der Wahrheit. Ich glaube nicht, dass Du Anzeigepflichtig bist/warst
Wenn Du PKH bekommen hast musst Du evtl. jetzt Kosten zurückerstatten.
Wie ist das Eigentumsrecht für den Parkettboden geregelt? Mal im Mietvertrag prüfen.
Für eine Schadenersatzforderung ist nichts weiter notwendig außer Ursachen- und Beweissicherung.
und dann damit ab zum Anwalt.
Eine RS Versicherung oder der Mieterschutzbund unterstützen hier.
Abwarten und Tee trinken, ob und was kommt. Vorab mal die RS Versicherung prüfen und evtl um den Spezial-Straf RS oder erweiterten Straf RS ergänzen lassen.
Es ist davon auszugehen, dass hierfür sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung notwendig ist.
Das würde ich auf dem Bauamt erfragen. Für den Rückbau haftet der Eigentümer immer als letzter in der Kette.
Liegen die Daten des Käufers vor?
Dann Frist setzen, alles an Beweisen sichern und nach Fristablauf zum Anwalt.
https://versicherungskonzept.com/rechtschutz-wiki/wichtige-gesetze/
Die RS Versicherung bezahlt kosten unter Berücksichtigung der rechtzeitigen Inkenntnissetzung und Auskunft zum Fall in den jeweiligen Leistungsarten. Dazu müsste man den Vertrag natürlich kennen.
Falls Du eine Schadenersatzforderung stellen willst, beginnt die Klage ja erst.
ich würde das mit dem Vermittler, oder am Besten Deinem Versicherungsmakler besprechen.
Hi, es gilt hier die Haftung nicht aus Verschulden sondern aus Gefährdenshaftung. Wenn der Halter sich weigert Dir die Daten der Versicherung zu geben, Frist setzen und ab zum Anwalt.