Sehe ich auch so.
Allerdings bist Du dann Veranstalter eines Flohmarkts. Hierzu mal die eigene Privathaftpflicht prüfen und ggf. eine Veranstalterhsftpflicht ab schließen .
Denn Du trägst das Risiko, wenn sich ein Besucher blöd anstellt.
Sehe ich auch so.
Allerdings bist Du dann Veranstalter eines Flohmarkts. Hierzu mal die eigene Privathaftpflicht prüfen und ggf. eine Veranstalterhsftpflicht ab schließen .
Denn Du trägst das Risiko, wenn sich ein Besucher blöd anstellt.
Es ist davon auszugehen, dass hierfür sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung notwendig ist.
Das würde ich auf dem Bauamt erfragen. Für den Rückbau haftet der Eigentümer immer als letzter in der Kette.