Name und Anschrift, sonst wird es schwer mit dem Belangen, egal ob Brief oder Anwalt.

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Firmenwagen für Privatenutzung? Kein Baustellen Fahrzeug?

Guten Tag zusammen,

4 von den Mitarbeitern von meinem Chef haben einen neuen exklusiveren Firmenwagen für Privatnutzung bekommen unteranderem ich, ich habe dadurch mein altes Auto verkauft und nur noch dieses Fahrzeug. Ich habe jetzt am 28.08.2021 für den 30.09.2021 gekündigt . Das Auto ist nun gut über ein Jahr in meinem Besitz gewesen. Ich bin natürlich auf das Auto angewiesen ob es der Weg zur Arbeit oder Arzt besuche, einkaufen und was man sonst noch so macht mit einem Auto. Ab dem 01.10.2021 bekomme ich von meinem neuen Arbeitgeber auch wieder ein Auto zur Verfügung gestellt. Nun folgendes ich habe ab dem 14.09-30.09.2021 Resturlaub. Mein Chef hat mir dann ein Schreiben fertig gemacht am 31.08.2021 also 3 Tage nach dem ich meine Kündigung abgegeben habe wo ich alle Klamotten Schlüssel und co abgeben soll , das ist ja auch kein Problem aber er will mir dann auch am 13.09.2021 das Auto weg nehmen was ich ja auch für den kompletten Monat noch bezahle (0,5% Leasing) darf er das ? Hatte dies schon mal nach gefragt bei bei einem befreundetem Anwalt und er meinte nein er muss dies 4 Wochen vorher ankündigen da dies ein Geldwerter Vorteil ist und wie eine Gehaltserhöhung. Dies hatte ich ihm auch so gesagt, nun meinte mein Chef aber heute das auf einmal Dienstag er einen Termin für die Inspektion gemacht hat für alle Autos und ich aber ab Dienstag ja auch im Urlaub bin. Darf er so kurzfristig einen Termin dafür machen und mir dann so kurzfristig Bescheid geben, Vorallem da ich an dem Tag ja Urlaub habe?

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Lass Dich nicht stressen, hör auf Deinen Anwalt.

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Ganz im ernst, das entscheidet echt der Kläger und den muss es erstmal geben.

Es gab schon Urteile, bei denen jemand nach 3 Artikeln als Gewerbetreibender eingestuft wurde.

hier empfehle ich mal kräftig googlen

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Sehe ich auch so.

Allerdings bist Du dann Veranstalter eines Flohmarkts. Hierzu mal die eigene Privathaftpflicht prüfen und ggf. eine Veranstalterhsftpflicht ab schließen .

Denn Du trägst das Risiko, wenn sich ein Besucher blöd anstellt.

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Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, hast Du ein Rückgaberecht auch bei Privatverkäufen.

Frist setzen und nach Ablauf zum Rechtsanwalt Deiner Wahl.

Eine bestehende RS Versicherung hilft natürlich

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Bleib einfach bei der Wahrheit. Ich glaube nicht, dass Du Anzeigepflichtig bist/warst

Wenn Du PKH bekommen hast musst Du evtl. jetzt Kosten zurückerstatten.

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Wie ist das Eigentumsrecht für den Parkettboden geregelt? Mal im Mietvertrag prüfen.

Für eine Schadenersatzforderung ist nichts weiter notwendig außer Ursachen- und Beweissicherung.

und dann damit ab zum Anwalt.

Eine RS Versicherung oder der Mieterschutzbund unterstützen hier.

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Abwarten und Tee trinken, ob und was kommt. Vorab mal die RS Versicherung prüfen und evtl um den Spezial-Straf RS oder erweiterten Straf RS ergänzen lassen.

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Es ist davon auszugehen, dass hierfür sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung notwendig ist.

Das würde ich auf dem Bauamt erfragen. Für den Rückbau haftet der Eigentümer immer als letzter in der Kette.

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Liegen die Daten des Käufers vor?

Dann Frist setzen, alles an Beweisen sichern und nach Fristablauf zum Anwalt.

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Hundeattacke von Listenhund. Wer haftet bei versäumter Maulkorbpflicht?

Meine Hündin wurde vor 13 Tagen von einem Listenhund Kat. 2 attackiert. Der Hund gehört meinem direkten Nachbarn und hat in der Anlage Maulkorb- und Leinenpflicht. Der Hund stürzte in den Lift als die Türe aufging, biss meinen Hund erst in die Pfote, dann verbiss er sich in ihrer Flanke und zerrte sie aus dem Aufzug. Ich musste dem Kampfhund (Pitbullmix) das Maul aufreissen, damit er loslässt. Ein Nachbar sah noch, wie der Hund von der Tochter weggezogen wurde und das ganze Blut im Hausgang. Er fuhr uns in die Tierklinik. Der Hund war nur angeleint (meiner übrigens auch, sie ist aber lammfromm). Der Rüde war bereits auffällig und im Tierheim einige Monate zur Erziehung. Leider verwöhnt die Familie den Hund weiter, und er reagiert wieder nicht mehr auf das einfachste Sitz Kommando sondern steigt in die Leine, wenn er einen anderen Hund sieht.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die Klinik- und TA-Kosten belaufen sich auf etwa 2.400 Euro, wovon ich den größten Batzen bereits vorstrecken musste. Die Familie bzw. die Halterin (eine der Töchter) fährt m.E. eine Verzögerungstaktik. Ich weiß noch nicht einmal, bei welcher Versicherung der Hund versichert ist. Ich habe auch kein Anschreiben von einer Versicherung bekommen. Der Vorfall ist 13 Tage her. Die große Klinikrechnung habe ich der Familie direkt weitergegeben mit der Bitte um schnelle Bezahlung, da ich Rentnerin bin und meine Ersparnisse angreifen musste. Der Vater sagte mir, dass sie eine "spezielle" Versicherung für den Kampfhund (Pitbullmix) haben. Die Halterin ist angeblich im Urlaub. Am Samstag sah ich sie in der Anlage, und sie wollte vorbei kommen. Sie hat um 21.45 bei mir geläutet, da schlief ich dann schon. Ich habe ihrer Schwester am Montag meine E-mail Adresse gegebeben und bis heute keine Nachricht erhalten.

Ich hatte den Vorfall gottseidank ziemlich schnell dem KVR gemeldet, wo der Hund bereits bekannt ist. Dort wurde mir gesagt, dass man der Halterin die Möglichkeit zur Gegendarstellung geben muss.

Ich befürchte jetzt, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe; ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deren Hundehaftpflichtversicherung zahlt, wenn der Hund Maulkorbpflicht hat. Und wenn ja, warum wurde ich noch nicht kontaktiert? Empfiehlt sich ein Anwalt? Wer ist auf sowas spezialisiert?

Ich bitte um Rat. Vielen Dank im voraus.

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https://versicherungskonzept.com/rechtschutz-wiki/wichtige-gesetze/

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Die RS Versicherung bezahlt kosten unter Berücksichtigung der rechtzeitigen Inkenntnissetzung und Auskunft zum Fall in den jeweiligen Leistungsarten. Dazu müsste man den Vertrag natürlich kennen.

Falls Du eine Schadenersatzforderung stellen willst, beginnt die Klage ja erst.

ich würde das mit dem Vermittler, oder am Besten Deinem Versicherungsmakler besprechen.

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Hundeattacke von Listenhund. Wer haftet bei versäumter Maulkorbpflicht?

Meine Hündin wurde vor 13 Tagen von einem Listenhund Kat. 2 attackiert. Der Hund gehört meinem direkten Nachbarn und hat in der Anlage Maulkorb- und Leinenpflicht. Der Hund stürzte in den Lift als die Türe aufging, biss meinen Hund erst in die Pfote, dann verbiss er sich in ihrer Flanke und zerrte sie aus dem Aufzug. Ich musste dem Kampfhund (Pitbullmix) das Maul aufreissen, damit er loslässt. Ein Nachbar sah noch, wie der Hund von der Tochter weggezogen wurde und das ganze Blut im Hausgang. Er fuhr uns in die Tierklinik. Der Hund war nur angeleint (meiner übrigens auch, sie ist aber lammfromm). Der Rüde war bereits auffällig und im Tierheim einige Monate zur Erziehung. Leider verwöhnt die Familie den Hund weiter, und er reagiert wieder nicht mehr auf das einfachste Sitz Kommando sondern steigt in die Leine, wenn er einen anderen Hund sieht.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die Klinik- und TA-Kosten belaufen sich auf etwa 2.400 Euro, wovon ich den größten Batzen bereits vorstrecken musste. Die Familie bzw. die Halterin (eine der Töchter) fährt m.E. eine Verzögerungstaktik. Ich weiß noch nicht einmal, bei welcher Versicherung der Hund versichert ist. Ich habe auch kein Anschreiben von einer Versicherung bekommen. Der Vorfall ist 13 Tage her. Die große Klinikrechnung habe ich der Familie direkt weitergegeben mit der Bitte um schnelle Bezahlung, da ich Rentnerin bin und meine Ersparnisse angreifen musste. Der Vater sagte mir, dass sie eine "spezielle" Versicherung für den Kampfhund (Pitbullmix) haben. Die Halterin ist angeblich im Urlaub. Am Samstag sah ich sie in der Anlage, und sie wollte vorbei kommen. Sie hat um 21.45 bei mir geläutet, da schlief ich dann schon. Ich habe ihrer Schwester am Montag meine E-mail Adresse gegebeben und bis heute keine Nachricht erhalten.

Ich hatte den Vorfall gottseidank ziemlich schnell dem KVR gemeldet, wo der Hund bereits bekannt ist. Dort wurde mir gesagt, dass man der Halterin die Möglichkeit zur Gegendarstellung geben muss.

Ich befürchte jetzt, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe; ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deren Hundehaftpflichtversicherung zahlt, wenn der Hund Maulkorbpflicht hat. Und wenn ja, warum wurde ich noch nicht kontaktiert? Empfiehlt sich ein Anwalt? Wer ist auf sowas spezialisiert?

Ich bitte um Rat. Vielen Dank im voraus.

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Hi, es gilt hier die Haftung nicht aus Verschulden sondern aus Gefährdenshaftung. Wenn der Halter sich weigert Dir die Daten der Versicherung zu geben, Frist setzen und ab zum Anwalt.

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