Bis zum Studienbeginn in vollzeit arbeiten?
Ich hatte jz vor zum 01.07 bis zum 01.10 in Vollzeit in einem Restaurant zu arbeiten bis mein Studium beginnt. Nur stell ich mir die Frage wie das mit der Krankenversicherung läuft. Bin ich immer noch über meine Eltern versichert dann ? Und muss ich sonst noch was beachten ?
3 Antworten
Die Beschäftigung, wenn sie von vornherein auf max 3 Monate befristet ist, ist eine kurzfristige Beschäftigung und somit sozialversicherungsfrei. Du bist dann weiter bei den Eltern versichert.
Das wäre dann wohl eine kurzfristige Beschäftigung (als Schulabgänger zwischen Schule und Studium). Dieses Einkommen wäre dann unschädlich für die Familienversicherung.
https://www.minijobs-aktuell.de/beschaeftigte-schulabgaenger-und-kurzfristige-beschaeftigung/
https://blog.minijob-zentrale.de/von-der-schulbank-in-die-berufswelt-2/
Wenn du in Vollzeit/Teilzeit arbeitest, dann werden bei dir deine eigenen Beiträge zur KV, SV, AV, RV abgeführt.
Die KV bleibt bestehen, nur du zahlst jetzt auch in den Topf