bin in privatinsolvenz und bekomme meine Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet
Mein Arbeitgeber rechnen diese Fahrtkosten bei der Lohnabrechnung zu meinem Verdienst dazu, sodass mir ein Teil meiner Fahrtkosten gepfändet werden.
1 Antwort
Der AR dürfte die Fahrtkosten steuerfrei erstatten, wenn die Erstattung nicht höher ist , als der Betrag den man abziehen dürfte, also 30 Ct. pro Entfernungskilometer.
Sprich mit dem Arbeitgeber, ob er es nicht anders regeln kann. Entweder gesondert in der Lohnabrechnung ausweisen, oder für Dich noch einfacher, einfach bar gegen Quittung erstatten.