Besteuerung der Rente - mit wieviel Prozent bei Jahrgang 1944 ?
Lt. Steuerbescheid soll mein Mann 58 % seiner Rente versteuern. Er ist regulär mit 65 Jahren nach über 40 Jahren beruflicher Tätigkeit 2009 in Rente gegangen. Gilt die Prognostik nicht für die jüngeren Jahrgänge ? Wer hat hier InsiderWissen ?
3 Antworten
Hallo simjo, hab mal für Dich gegoogelt, das mit den 58 % Besteuerung der Rente bei Rentenbeginn stimmt schon, die Besteuerung wurde geändert (Gleichbehandlung von Renten mit Pensionen). Es kommt nicht mehr - wie früher - auf das Alter bei Rentenbeginn an. Ab dem Jahr 2005 wurden 50 besteuert und dann jedes Jahr (bis 2020) steigt der Satz um 2 % an, ab dem Jahr 2021 steigt der Satz jährlich um 1 % an. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung
Seit dem 01.01.2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Es ist ein Resultat aus einem Rechtsstreit vor dem BVerfG als Beamte klagten, dass sie ihr Ruhestandsgehalt voll versteuern müssen während die Rentner durch die Ertragsanteilsbesteuerung de facto keine Steuern zu zahlen hätten.
Die obersten Verfassungswächter stimmten den Beamten zu jedoch befreiten sie diese nicht wie erhofft ihrerseits von der steuerpflicht, sondern gaben der Bundesregierung per Urteil den Auftrag die Missstände zu beseitigen in dem Rentner nun auch bitte Steuern zu zahlen haben.
Die Umstellung erfolgt stufenweise seit 2005. In diesem jahr musste jeder der erstmalig rente beantragt hatte diese zu 50% bei der steuer angeben. Ausschlaggebend war hier der Geldwert in € des ersten vollen Rentenbezugjahres. Der Geldwert wird als Freibetrag bis zum Lebensende festgeschrieben. Jedes Jahr steigt für Neurentner der zu versteuernde Anteil um 2%-Punkte bis zum jahre 2020. Ab dahin bis 2040, wenn 100% der Rente steuerlich relevantes einkommen darstellen, in 1%-Punkten (nachgelagerte Besteuerung).
Die 58% sind rechtens, denn er hat 2009 seinen Rentenbezug begonnen und für 2009 sind vom Gesetzgeber 58% festgeschrieben worden. Dieser Steuersatz wird sich auch nicht mehr ändern, solange er seine Rente bezieht, es sei denn der Gesetzgeber ändert wieder einmal seine Gesetze. Das kann man beispielsweise auch hier nachlesen.
Dieser Steuersatz wird sich auch nicht mehr ändern
Das ist nicht der Steuersatz, sondern der Besteuerungsanteil. Also der Anteil, der besteuert wird.
Leider ändert der sich aber doch, denn die 42% aus dem Erstjahr, umgerechnet in einen fixen Eurobetrag, sind die feste Größe. Dies ist der unveränderliche steuerfreie Teil der Rente. Jede Rentenerhöhung schlägt mit 100% in die Büsche.