Steuerfreie Betrag Renten aus der Türkei?
Liebe Community,
ich beziehe eine Rente aus der Türkei in Höhe von Euro 6000 im Jahr. Meine Frau bezieht ebenfalls eine Rente aus der Türkei in Höhe von Euro 4.000.- im Jahr. Wir sind seit drei Jahren in Deutschland ansaessig. Ich hätte gerne erfahren,ob es einen steuerfreien Betrag für die Rente aus der Türkei gibt.Zusätzlich haben wir gemeinsamme Mieteinnahmen aus der Türkei in Höhe von 30.000 € im Jahr. Spielt dies auch eine Rolle bei der Berechnung der Versteuerung der Rente?
Ich habe von Bekannten gehört, dass Einkommen bis zu Euro 38.000.- steuerfrei sei und ich müsse nicht eine Steuererklaerung abgeben. Ist das richtig? Wir haben bis jetzt keine Steuererklaerung abgegeben. Könnte das zu einem Problem werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Kaan Turkiye
2 Antworten
Da es ein DBA zwischen Deutschland und der Türkei gibt, gilt Folgendes:
- Ruhegehälter: Diese werden im Ergebnis nach Artikel 18 (2), 22 (2) DBA in Deutschland von der Besteuerung ausgenommen, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
- Vermietung: wird ebenfalls von der Besteuerung ausgenommen, unterliegen aber dem PV, Artikel 6 (1), 22 (2) DBA.
Sofern es in Deutschland keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte gibt, entfaltet der PV keinerlei Wirkung und es kommt in Deutschland zu keiner Versteuerung.
Da es insbesondere bei den Ruhegehältern noch einige Ausnahmen gibt, die durchgeprüft werden müssen, solltet ihr diese Prüfung durch einen Berater vornehmen lassen. In bestimmten Konstellationen gilt die Aussage zu Nummer 1 nämlich nicht.
Zum DBA geht es hier entlang.
Schlicht und ergreifend - als Rentenbezieher bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
lohnsteuer kompakt ....vermietungseinkuenfte aus dem ausland
Mache Dir bewusst, dass das FA im Prinzip relativ problemlos Informationen zu Deinen / Euren Konten bekommt.