Vater meldet Privatinsolvenz, muss ich als Kind einspringen?

3 Antworten

Du musst ganz sicherlich nicht für die Verbindlichkeiten Deines Vaters einstehen, nur weil Du mit ihm in einem Haushalt lebst.

Allerdings kannst Du zukünftig nicht mehr Deinen Mietanteil auf sein Konto überweisen, denn dann wäre sein pfändbarer Anteil vermutlich deutlich höher. Also dreht das ganze um .... er überweist Dir 50 % der Miete und Du übernimmst die Zahlung an den Vermieter.

Als Alleinstehender hat Dein Vater einen pfändungsfreien Betrag in Höhe von mindestens 1179,99 Euro. Der sich allerdings erhöht, wenn er noch unterhaltsberechtigte Angehörige hat.

https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/


Zappzappzapp  15.04.2020, 04:09

Worin liegt denn der Unterschied, ob er nun 50% der Miete (100% minus 50% Anteil der Tochter) an den Vermieter oder 50% als Miete an seine Tochter überweist?

Auf dem P-Konto bleibt der Saldo doch gleich.

wilees  15.04.2020, 11:53
@Zappzappzapp
Auf dem P-Konto bleibt der Saldo doch gleich.

Wie soll das denn mathematisch möglich sein, wenn die Tochter erst ihren 50% Mietanteil auf das Konto des Vaters überweist ( dessen Zahlungseingang steigt dann logischerweise ) und dieser überweist dann den gesamten Mietbetrag auf das Konto des Vermieters.

Man muss hier berücksichtigen, dass ein Vermieter i.d.R. seine jeweilige Wohnungsmiete in einer Gesamtsumme und nicht gestückelt von mehreren Personen erhalten möchte.

wanderstein 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 11:57
@wilees

genau so ist es. die Baugenossenschaft möchte einen Betrag überwiesen haben.

Zappzappzapp  15.04.2020, 19:06
@wilees

Zur Mathematik (hypothetische Miete €200):

1) Tochter zahlt €100 an den Vater, Vater zahlt €200 an den Vermieter, macht netto €100 für den Vater.

2) Tochter zahlt €100 an den Vermieter, macht ebenfalls netto €100 für den Vater.

Zur Sache:

Ich habe einen Verschreiber gehabt. Es gibt ja zur Zeit noch gar kein P-Konto und keine Pfändungen, jedenfalls geht das aus der Frage nicht hervor. Also gibt es zur Zeit auch keine Notwendigkeit, den Status Quo zu ändern.

Außerdem bestände bei einer entsprechenden "Umdisposition" evtl. die Gefahr einer Umgehung der Zwangsvollstreckung bzw. der Vereinbarung/-en mit dem/den Gläubiger/-n. Hier bin ich aber in der rechtlichen Beurteilung unsicher, da ich in diesem Thema keine Erfahrung habe.

Was die Stückelung betrifft, so wird sich kein Vermieter dagegen wehren können. Mir ist kein Mietvertrag bekannt, der zwingend fordert, dass die Miete in einer Summe gezahlt werden muss. Ich bin selbst in einer WBG und finde auch nichts dergleichen in meinem Mietvertrag.

ihr sollte mal zu einer Schuldnerberatung gehen. Bei gemeinsamen Haushalt schlummert da noch mehr Ärger. Z.B. Wenn der Exekutor Wertgegenstände pfänden möchte.


wanderstein 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 11:54

Das habe ich schon mit meinem Ex-partner mit dem ich nicht verheiratet war durch.. die können nichts pfänden, was ich gekauft habe und belegen kann.