Bereitstellungsgebühr (Umzug) für Internetanschluss in Steuererklärung?
Nach einem Umzug aus privaten Gründen habe ich von meinem Internetanbieter ca. 60 Euro für den Anschluss am neuen Wohnort in Rechnung gestellt bekommen. Die Rechnungsposition lautet "Bereitstellungsgebühr (Umzug)".
Um den Anschluss zu gewährleisten war damals auch ein Telekomtechniker bei mir vor zu Hause. Die 60 Euro muss man aber immer bezahlen, wenn man umzieht, auch wenn kein Techniker vor Ort kommen muss. Diese Kosten decken aber eben auch den eventuellen Technikereinsatz ab.
Jetzt weiß ich natürlich nicht, viel viel Prozent von den 60 € auf die Handwerksleistung bei mir vor Ort entfällt.
Wie kann ich das in die Lohnsteuererklärung aufnehmen?
2 Antworten
Wie kann ich das in die Lohnsteuererklärung aufnehmen?
Garnicht. Kosten privater Lebensführung hat man aus seinem versteuerten Nettoeinkommen zu bezahlen. Wenn das eine "Bereitstellungsgebühr" ist, sind das noch nicht mal haushaltsnahe Handwerkerleistungen.
Hallo,
da der Umzug aus privaten Gründen erfolgte, kommt grundsätzlich nur eine Berücksichtigung als Handwerkerleistungen in Frage.
Meines Erachtens sind das aber keine und die Rechnung von 1+1 oder wem auch immer enthält nicht die hierfür übliche Aufschlüsselung. Versuch macht kluch, aber nicht enttäuscht sein.
Viel Glück
Barmer