Bekomme Hartz 4 und habe eine Rentenversich.m.Verwertungsausschluss. Ich muss Insol.anmelden. Finanza. hat mich geschätzt, zu hoch Geht sie mir kompl. verlor?
2 Antworten
https://www.test.de/Privatinsolvenz-und-Altersvorsorge-Zusatzrente-in-Gefahr-4315320-0/
Unkündbar - aber pfändbar - siehe Urteil BGH ......
aber ( soweit Insolvenz noch nicht beantragt ) ......
Tipp: Prüfen Sie, wenn Zwangsvollstreckung oder Privatinsolvenz drohen, ob Ihre Altersvorsorge soweit wie möglich vor Pfändung geschützt ist. Die bloße Vereinbarung eines Verwertungsausschluss reicht nicht aus. Der Vertrag muss umgewandelt werden. Verlangen Sie eine solche Umwandlung vom Anbieter Ihres Vertrag vorsorglich, wenn keine Zeit ist, alles noch genauer zu klären. Beachten Sie: Die Umwandlung und damit der Verlust des Kapitalwahlrechts ist selbstverständlich unwiderruflich.
Leider hat das Finanzamt die Rentenversicherung schon gekündigt. Ich soll spätestens morgen den Versicherungsschein da abgeben.
Was soll verloren gehen?
Warum legen Sie keinen Einspruch gegen die Schätzung ein und geben die Steuererklärung ab?
Wir haben Widerspruch eingelegt. Neue Steuererklärung hat der Steuerberater auch eingereicht.
Das ergibt irgendwie keinen Sinn. Geschätzter Bescheid mit hoher Nachzahlung - ok. Dann würde Einspruch (nicht Widerspruch) eingelegt - ok. Dann muss jetzt nur noch schnellstmöglich die Steuererklärung als einzig mögliche Begründung für den Einspruch eingereicht werden. Sobald das geschehen ist, kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des (zu hoch) geschätzten Betrags gestellt werden, so dass die Nachzahlung nicht mehr geleistet werden muss - keine Insolvenz erforderlich.
Gegen eine schätzung legt man eben keinen einspruch ein
Da abgegebene erklärung führt zur änderung.