Beitragsbemessungsgrenze monatlich oder jährlich (freiwillige GKV, Gesellschafter-Geschäftsführer)
Unterjährlich wurden Beiträge auf Basis von Lohnabrechnungen bezahlt, unter Vorbehalt. Der Lohn hat einige Monate die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Die Krankenkasse fordert nun Jahresabrechnungen zur Festlegung der Beiträge. Droht eine Nachzahlung? Anders gefragt: gilt die Beitragsbemessungsgrenze von Monat zu Monat, oder jährlich? Ich bin SV-befreit als Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50% Anteil, bin aber immernoch ein Angestellter, die Lohnsteuer wird monatlich abgeführt.
3 Antworten
Hallo, für die Kasse sind Sie selbstständig und freiwillig versichert. Der Beitrag richtet sich damit anders als beim Arbeitnehmer nicht nach dem aktuellen Lohn/Gehalt, sondern nach der Beitragsbemessungsgrenze, sofern nicht übers Jahr ein geringeres Einkommen nachgewiesen wird. Daher die Frage nach den gesamten Abrechnungen.
Nachzahlungen sind daher möglich, wenn in einigen Monaten das Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze lag.
Viel Glück
Barmer
Bist du sicher, dass du die Beitragsbemessungsgrenze meinst und nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Wie dem auch sei, bei Gesellschafteranteilen von über 50% wäre letztere für dich belanglos, du bist kein Angestellter im Sinne der Sozialversicherung und damit ohnehin nicht versicherungspflichtig.
Es geht mir bei der Frage nicht um SV-Freiheit, diese steht sicher, sondern wie wird die Beitragsbemessungsgrenze angewendet, pro Monat, oder dann jährlich.
In den Monaten nach der Gehaltserhöhung (über die Beitragsbemessungsgrenze) habe ich logischerweise nicht den vollen Prozentsatz bezahlt, sondern den Höchstbetrag.
Wenn mann aber alle Monate summiert, ist die (12 x fache) Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Also waere theoretisch der volle Prozensatz wieder fällig und ich muss jetzt schon anfangen zu sparen. Ist das der Fall?
Liebe/r friedfried,
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Ria vom finanzfrage.net-Support