Erhöhung von Teil auf Vollzeit kein Vertrag aber auf Gehaltsabrechnung?
Hallo, ich hatte einen Antrag von 75 auf 100 Prozent Arbeitszeit gestellt. Seit Januar bekomme ich auch das volle Grundgehalt von 100 Prozent, (ich arbeite in der Pflege, Nachtdienst,tödv Tarif 7 Stufe 5)
Nun habe ich aber nichts " schriftliches",keine Vertragsänderung oder zeitliche Befristung ausser die Gehaltsabrechnungen
Kann mich der Arbeitgeber ohne weiteres jederzeit wieder auf 75% Runterstufen? Oder gilt die Gehaltsabrechnung wie ein Vertrag?
2 Antworten
Dennoch hast du nichts schriftlich fixiert, also keine rechtliche Basis. Sprich doch mal den Teamleiter an.
Bei ein oder zwei Monaten wirst du rechtlich nicht mit betrieblicher Übung durchkommen. Eine Erhöhung der Arbeitszeit, wenn auch nur befristet, ist eine Vertragsänderung, die der Schriftform bedarf. Steht sogar in deinem Arbeitsvertrag.
Hallo,danke für deine Antwort!..Ja eigentlich ist das schon klar..aber... ich hatte schon 2x für 3 Monate , befristet 100%,mit Vertragsänderung bekommen (1 Monat zwischen drin wieder 75)..nun möchte ich aber " keine schlafende Hunde wecken" und den Chef auf eine Änderung ansprechen..ich dachte es gibt nach einer gewissen Zeit sowas wie ein "Gewohnheitsrecht" auf das ich dann mit der Gehaltsabrechnung hinweisen kann. Im Dienstplan stehe ich mit 75% Grundgehalt bekomme ich 100% arbeite auch stundenmäßig 100%