Habe heute morgen mit der Sparkasse telefoniert und es ist alles in meinem Sinne geklärt. Die Sparkasse wird der LBS mitteilen, daß eine Zuteilung nicht gewünscht wird und der BSV weiter bespart wird. Gleichzeitig wird mir demnächst eine Verlängerung ( Vorward ) der Hypothek angeboten.

Vielen Dank an alle, die geantwortet haben.

HaWeGe

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Also die Abtretungserklärung war ein übliches Standardformular. 

Bei dem Darlehen handelt es sich um ein Hypothekendarlehen zum Zwecke eines ETW-Kaufes. Es läuft noch bis zum 31.12.2017. Es ist von Anfang an Tilgungsfrei gestellt, ich  zahle nur die Zinsen. Was mir erst jetzt aufgefallen ist, ist ein Vermerk im Darlehensvertrag mit der Sparkasse unter Besondere Vereinbarungen, der besagt: Das Darlehen ist zurückzuzahlen bei Zuteilung des LBS-Bausparvertrages, frühestens jedoch am 30.12.2007.

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Der Text lautet:  Zur Sicherung aller Forderungen in Haupt- und Nebensache, die dem Gläubiger gegen den Kreditnehmer aus dem genannten Kreditverhältnis zustehen, trete ich hiermit aus dem obengenannten Bausparvertrag an den Gläubiger ab: 

das Sparguthaben und den Darlehnsbetrag, soweit dieser nach Zuteilung und Bewilligung fällig wird, bis zum Betrag von insgesamt ....... DM.

einschließlich des Kündigungsrechtes sowie den Anspruch auf Auszahlung eines mir auf Grund dieses Bausparvertrages von der LBS evtl. zu gewährenden Zwischenkredites oder Vorfinanzierungskredites. Die Abtretung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, daß bei Zwischen- oder Vorfinanzierung des Bausparvertrages durch die LBS die abgetretenen Vertragsrechte entsprechend der Höhe der von der LBS an den Gläubiger geleisteten Zahlungen an den Bausparer zurückfallen.Sind Ansprüche auf Auszahlung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens abgetreten, so fallen zunächst die Ansprüche auf Auszahlung des Bausparguthabens und dann die Ansprüche auf Auszahlung des Bauspardarlehens zurück.Im übrigen wird die LBS von Ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Gläubiger frei, wenn dieser ihr durch schriftliche Mitteilung die Rückabtretung von Vertragsansprüchen an den Bausparer anzeigt oder erklärt,keine Rechte aus der Abtretung mehr geltend zu machen. Ich erkläre, daß die Rechts aus dem Bausparvertrag anderweit weder abgetreten noch gepfändet oder verpfändet sind.

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