Bargeld durch Wohnungsverkauf in der Türkei mitnehmen nach Deutschland?
Wir haben unsere Wohnung in der Türkei verkauft.
Nun möchten wir das Bargeld mit nach Deutschland nehmen(als wir die Wohnung kauften,hatten wir auch das Bargeld am Flughafen Deutschland angemeldet mit allen notwendigen Papieren noch von der Bank und sind in die Türkei geflogen)Im Moment gibt es sehr viel Korruption auf Banken,wo Ausländer viel Geld verloren haben,deswegen möchten wir keine Überweisungen tätigen
Mit dem Zoll in Deutschland haben wir jetzt schon alles erledigt ,was wir brauchen für die Einfuhr wieder.
Nun habe ich aber gelesen,dass man nicht mehr als 5000 US Dollar bzw.Euro einführen darf.
Kann mir jemand dazu konkrete oder nützliche Informationen geben.Danke schon im voraus.
Gerade habe ich bei meiner Frage gesehen,dass mit den 5000 Euro,habe ich mich verschrieben.
Ich meinte,5000 Euro ausführen aus der Türkei.
Hatte mich gewundert,wegen der Antworten.
Trotzdem danke für die Antworten,werde mit dem türkischen Zoll nochmal sprechen.
Und Entschuldigung dafür,dass ich mich verschrieben hatte
4 Antworten
Nun habe ich aber gelesen,dass man nicht mehr als 5000 US Dollar bzw.Euro einführen darf.
Dass das voelliger Unsinn ist, siehst du bereits daran, dass mitgefuehrtes Bargeld erst ab 10.000 Euro angemeldet werden muss. Wie koennte das sein, wenn nur maximal 5.000 Euro eingefuehrt werden duerften?
Also voelliger Quatsch!
Du darfst beliebig viel Geld einführen, solange du es deklarierst. Wenn du mit dem Zoll gesprochen hättest, wüsstest du das jedoch auch!
Die 5.000 US$ sind die Bargeldgrenze bei Ausfuhr aus der Türkei ohne Voranmeldung.
Es bringt also wenig, wenn du zwar die Einfuhr geklärt hast, nicht aber die Ausfuhr aus der Türkei.
Wende dich also an den türkischen Zoll.
Und hier eine Quelle dazu.
Scheint die Ausfuhr von Devisen zu betreffen, also in Form türkischer Lira dürfte es mehr sein.
Du kannst so viel Geld mitbringen, wie Du willst.
Aber Du musst es beim Zoll anmelden.
Du solltest den Kaufvertrag vorlegen können, als Beweis für die Herkunft des Geldes.
Es ist, auch wenn kein anwesender Beamter türkisch spricht (es sind mehr, als man denkt), erstmal ein Hinsweis und die Übersetzung kann dann vom Zoll angefordert werden.
KV nutzt wenig wenn der in türkisch ist. Dann geht das los mit offizieller Übersetzung usw.