Die Bank verweigert die Bestätigung der erstrangigen Grundschuldabtretung, was kann ich tun?
Hallo! Bei uns steht demnächst der Ablauf der Zinsbindungsfrist für einen Baufinanzierungskredit an. Ich habe daraufhin einige Kreditinstitute und ihre Zinssätze verglichen. Da ich von einer anderen Bank deutlich günstigere Konditionen angeboten bekam, würde ich gerne das Kreditinstitut wechseln und eine Umschuldung vornehmen. Mit dem vermeintlich neuem Kreditinstitut war soweit bereits alles besprochen und abgesegnet. Nun forderte diese neue Bank abschließend aber von meiner jetzigen (Volksbank) eine schriftliche Erklärung, dass sie bereit sei, den Rang im Grundbuch abzutreten. Dagegen widersetzt sich jedoch die Volksbank. ist die Bank nicht dazu verpflichtet? was kann ich tun?
danke Lucki
2 Antworten
1. Es ist wohl so, dass mehr an Krediten besteht, als der Teil, der nun neu finanziert werden muss.
2. Die Bank mit der Du gesprochen hast, ging vom 1. Rang aus, daher auch die guten Konditionen.
3. Deine bisherige Bank will natürlich Ihre gute Position im Grundbuch nicht aufgeben.
4. Aus meiner Sicht gibt es die folgenden Lösungen:
a) Du löst die Volksbank mit der neuen Bank völlig ab, oder
b) Deine neue Bank muss sich mit dem zweiten Rang begnügen, wird aber einen Zinsaufschlag wollen.
Lucki:
Die Frage, ob der bisherige Gläubiger die- Grundschuld an den neuen Gläubiger der gesicherten Forderung (im Zuge der von dir beabsichtgigten Umschuldung) abtreten darf oder muss, und ggfls.unter welchen Voraussetzuungen er dazu berechtigt und verpflchtet ist, ist in der Rechtssprechung nicht eindeutig geklärt.
Mit welcher Begründung lehnt die Voba die Abtretung ab? Bestehen noch weitere (nachrangige) Grundschulden und Forderungen der Voba, wie wfwbinder vermutet?