BaFa-Förderung für Fenster?
Guten Tag
Unser Sohn ist Eigentümer einer ETW. in welcher wir als Eltern ein lebenslanges Wohnrecht haben und keine Miete bezahlen. Wir brauchen neue wärmedämmende Fenster(Holz,40Jahre alt)-kann er trotzdem die BaFa Förderung beantragen als Nichtnutzer dieser Wohnung?Steuerlich abschreiben kann er die Investition in eine nicht selbstgenutzte Wohnung laut Steuerberater nicht (obwohl er vertraglich zur Instandhaltung und Instandsetzung der ETW verpflichtet ist,ich verstehe das nicht... ) Gilt das auch für die BaFa Förderung?Dazu hat der Steuerberater explizit nichts gesagt... Wie sähe es aus, wenn wir auf unsere Kosten die Fenster erneuern? Könnten wir als Eltern die Förderung bekommen? Ich habe die BaFa angeschrieben und die Fragen gestellt--keine Antwort erhalten,nur Hinweise auf deren Seiten,da finde ich nichts dazu.Auch 3kontaktierte BaFa Energieberater wissen es nicht.
Vielen Dank für eine Antwort
2 Antworten
Das der Kollege sich da mit der Auskunft zurück gehalten hat, ist nachvollziehbar.
Seine Auskunft, dass steuerlich nichts zu holen ist, ist auf jeden Fall richtig, denn ohne Einnahmen kein Ausgabenabzug. Die Übertragung des Hauses war ja eine Schenkung unter Auflage (Wohnrecht) und somit im Vermögensbereich.
Aber auf der BAFA-Schiene bekommt Ihr (bzw. Euer Sohn) was.
Da geht es darum, ob man am eigenen Haus (das Haus gehört eurem Sohn udn es wird zu Wohnzwecken genutz) etwas energetisches macht.
Das sollten die Energieberater aber wissen.
Steuerlich absetzen kann euer Sohn das nicht, weil ihr ja keine Miete zahlt von der er diese Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten abziehen könnte.
Geld vom Finanzamt für Energetische Sanierung bekommst ihr nur wenn ihr Eigentümer der Wohnung seid UND selbst darin wohnt.