BaFa-Förderung für Fenster?

2 Antworten

Das der Kollege sich da mit der Auskunft zurück gehalten hat, ist nachvollziehbar.

Seine Auskunft, dass steuerlich nichts zu holen ist, ist auf jeden Fall richtig, denn ohne Einnahmen kein Ausgabenabzug. Die Übertragung des Hauses war ja eine Schenkung unter Auflage (Wohnrecht) und somit im Vermögensbereich.

Aber auf der BAFA-Schiene bekommt Ihr (bzw. Euer Sohn) was.

Da geht es darum, ob man am eigenen Haus (das Haus gehört eurem Sohn udn es wird zu Wohnzwecken genutz) etwas energetisches macht.

Das sollten die Energieberater aber wissen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Steuerlich absetzen kann euer Sohn das nicht, weil ihr ja keine Miete zahlt von der er diese Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten abziehen könnte.

Geld vom Finanzamt für Energetische Sanierung bekommst ihr nur wenn ihr Eigentümer der Wohnung seid UND selbst darin wohnt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung