Autovermietung will 427€ für kleinen Kratzer?
Wir haben ein Autogemietet. Bei der Abgabe hieß es dann da wäre ein Kratzer auf der Felge durch einen Parkrämpler etc. Wir sind aber nie! Irgendwo hängen geblieben oder angestoßen.
Jetzt will die Autovermietung 427€. 332€ Schadensersatz und 95€ Bearbeitungsgebühr.
2 Antworten
- Das sind Alu-Felgen. Bei Alu-Felgen gibt es häufig keine einzeln. Heist es müssen alle 4 getauscht werden.
- Es kommt Ausfall hinzu, weil das Fahrzeug ja in die Werkstatt muss.
- Die 95€ Bearbeitungsgebühr auf welcher Rechtsgrundlage wird die erhoben? Steht da was im Vertrag? Sowas würde man nicht zahlen.
wer ist denn in der Beweispflicht, wenn erstens vorher weder darüber also wie beschrieben Bagatelle gesprochen wurde noch Fotos von grad solchen Sachen gemacht wurden und zweitens Aussage gegen Aussage steht, sowas muß vorher besprochen werden, allein das ist schon ein Verstoß des Autovermieters... Gibt es einen Mietvertrag, auch Kleingedrucktes, der für versäumtes, also zB Haftpflichtversicherung eingreift (?!)...
mach Widerspruch per Einschreiben, wenn du berechtigterweise nicht bezahlst, müssen die ein Gerichtsverfahren Zivilklage anstrengen, um den Gerichtsvollzieher vorbeizuschicken, es ist zu bezweifeln, ob denen ihr "Lügengebäude" das aushält und Wert ist, weil die natürlich davon ausgehen, daß du vorher "einknickst" und bezahlst ..
Wir müssten als wir das Fahrzeug übernommen haben einen Rundgang machen und ehrlicherweise habe wir uns alles angeschaut außer die Felgen.