eine vorläufiger Zustand ist kein endgültiger Bescheid.. ist dein Expartner arbeitslos, was "ratz-fatz" der Fall sein kann, gilt er als "nicht erwerbstätig", und der Selbstbehalt liegt dann bei 960 € ..

deswegen gibt es den "Kindsunterhaltsvorschuss", aber wenn der Vater nicht mitwirkt, also seinen Status mitteilt, dann gilt für das Jugendamt, welches den "Kindesunterhalt" ausrechnet, diese Unwilligkeit als Indiz dafür, das "Familiengericht" einzuschalten .. Damit wird dann ein Titel ausgesprochen, den du einklagen kannst

https://www.unterhalt.net/unterhaltstitel/

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https://www.betanet.de/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html

Schonvermögen 30000€ es gilt Unterschiede bei Freibeträge und Schonvermögen zu beachten

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ist sie mit ihrem Freund verheiratet bzw besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Wohnsitz (?!) .. sonst hat der "gute" Freund sowieso die Regeln und Gesetze nicht eingehalten .

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Unterhalt 1550 Euro lohnt sich der Schritt zum Anwalt?

Hallo zusammen,

ich und meine Ex-freundin sind nach langer Beziehung nun getrennte Wege gegangen, wir haben ein gemeinsames Kind 1 Jahr alt.

nun möchte ich natürlich auch für das Kind da sein und wir werden uns beide um das Kind kümmern sie in der Woche ich am Wochenende, da ich arbeite, und sie aktuell Geld vom Amt (H4) bekommt.

aktuell zahle ich nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt das sind 285,50

das ist aktuell da ich nach der Trennung zu meinen Eltern zurückgezogen bin noch möglich doch ich bin aktuell auf Wohnungssuche.

ich habe monatliche Kosten wie folgt

190- 200 Euro Sprit um zur Arbeit zu kommen

70 Euro Versicherung.

sowie Internet Vertrag für die Arbeit Homeoffice 45 euro.

ebenso zahle ich meinen Eltern 250 Euro Kostgeld für Strom Dach Zimmer mit eigenem Bad etc.

und Verpflegung zahle ich ebenfalls selber für mich ca 150 Euro im Monat.

Ob die Kosten beim Unterhalt einen große Rolle spielen weis ich nicht würde ich aber trotzdem gerne einmal auflisten

mein verdienst im Monat beträgt 1540 Euro

mir ist es aktuell möglich diese 285 Euro zuzahlen allerdings weis ich nicht wenn ich umziehen in meinen eigene Wohnung ob ich es dann noch leisten kann.

soweit ich raus bekomme habe würde dann das Jugendamt einspringen und Vorschuss zahlen welches ich sobald ich mehr verdiene zurück zahlen muss..

ich bin mit der Situation leider etwas überfordert und habe Angst später ein Berg Schulden zu haben oder nicht mit dem Geld auszukommen.

ich bin auch aktuell auf der Suche nach einem Nebenjob zu meinem Hauptjob da ich gerne für mein Kind zahlen würde.

ich hoffe hier kennt sich jemand besser damit aus und kann mir helfen.

LG

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wenn du den Unterhalt bezahlst, warum willst du dann zu einem Anwalt..(?!) .. der zieht dir nur noch mehr "das Fell über die Ohren", das Geld kannst du dir sparen .

aber es gibt dennoch drei Punkte, auf die du nicht eingegangen bist

1 was ist mit dem anteiligen Kindergeld. bzw wer hat die Höhe des KU ausgerechnet

2 wie hoch ist dein Selbstbehalt

3 wieso redest du noch von einem Nebenjob, wenn die schon soviel "Spritgeld" ausgibst und auch keine eigene Wohnung hast . Du hast doch geschrieben, das du auch noch Zeit aufbringen willst, dich mit deinem Kind zu beschäftigen, lobenswert (!)

soll deine Frau , also Mutter, doch mal versuchen, aus ihrer "Hartz IV" Falle rauszukommen, denn nur ein Kind ist jetzt auch nicht grade der Freibrief für eine "Hängematte" . Außerdem kriegt sie ja ohnehin noch Extrabezüge für das Baby, vom "KU" kauft sie sich vielleicht "Zigaretten" usw .

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kann das evtl sein, das deine "Anwälte" dich als "sprudelnde Geldquelle" angesehen haben.. (?!) .. du könntest rein menschlich sozusagen, denn sowas gibt,s vielleicht heute auch noch aufgrund der Lebensverhältnisse deiner Enkelin, an der Frage anknüpfen, wie sie als junges Mädchen nun schon als Mutter klarkommt . (?!) .. siehe auch "wie steht der Vater zu einer so frühen "verantwortungsgerechten" gewollten Schwängerung eines fast selbst noch Kindes" usw. dann Hilfe anbieten .

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warum hast du denn keinen fristgerechten Widerspruch schriftlich per Einschreiben eingelegt (?!)..

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wer ist denn in der Beweispflicht, wenn erstens vorher weder darüber also wie beschrieben Bagatelle gesprochen wurde noch Fotos von grad solchen Sachen gemacht wurden und zweitens Aussage gegen Aussage steht, sowas muß vorher besprochen werden, allein das ist schon ein Verstoß des Autovermieters... Gibt es einen Mietvertrag, auch Kleingedrucktes, der für versäumtes, also zB Haftpflichtversicherung eingreift (?!)...

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wenn ihr den Mietvertrag gemeinsam, also alle beide, unterschrieben habt, dann ist eine Kûndigung auch nur für beide wirksam, also von einer Kündigung ist auch dein Expartner betroffen, das zumindest kann der Vermieter fordern

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warum ist denn deine Tochter auswärts in einer Wohngruppe, sozusagen auf Staats oder Steuerkosten, und ihr bezieht jetzt ein großes Haus, usw... das gibt ja keinen Sinn.. im neuen Haus ist bestimmt noch Platz für ein Kinderzimmer

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die DT hat nichts mit dem Finanzamt zu tun, nur mit dem Jugendamt und ggflls dem Familiengericht.. das Wohl deines Kindes ist nicht von irgendeinem Freibetrag abhängig, allerdings muß die Mutter diese Einnahme natürlich bei der Steuer mit angeben

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er muß ja wohl neu berechnet werden, idR vom Jugendamt, weil nicht immer gleich das Familiengericht eingeschaltet werden kann, der einfachste Weg zählt, denn sonst muß der Anspruchsteller ganz einfach zuviel zurückzahlen, wenn,s ausgerechnet wird und ist... Dazu bedarf es nicht gleich eines Titels, weil praktisch jedes Jahr die Zahlen sich verändern, der Anspruch auf Anpassung besteht aber nur alle zwei Jahre

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was sollst du bei der Bank nachweisen.. (?!).. was heißt überhaupt "Ehegattenunterhalt" , die Ehe ist kein Freibrief und eine geschiedene schon mal gar nicht.. der Kindesunterhalt hat Vorrang vor allem anderen, warum verzichtest du auf ihn ?!.. was ist denn jetzt "euer Deal".. (??)...

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SB = Selbstbehalt

https://www.presseportal.de/pm/126040/4479905

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selbstbehalt 2020:

erwerbstätig 1160

nicht erwerbstätig 960€

https://www.presseportal.de/pm/126040/4479905

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irgendwie kommt das richtig populistisch rüber.. (!) sind dir denn deine Häuser mehr wert wie deine Kinder? was sagt denn die Mutter zu den rechnereien?

natürlich mußt oder besser solltest du deinem "alimenten" nachkommen, das ist doch selbstverständlich, auch wenn heute Single Opas ohne Kinder besser gestellt sind, weil zB Väter noch nicht einmal Kinderfreibeträge beim Finanzamt bekommen

Väter werden gesellschaftlich immer mehr Straftätern gleichgestellt, weil sie natürlich für ihre Kinder bestraft werden müssen - und die armen alleinerziehenden muttis werden belohnt für ihren stress u.ä. Die ganze Gesellschaft wird immer widersprüchlicher, wahrscheinlich weil kein Politiker mehr Kinder hat und nur noch "sprücheklopfer"

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der selbstbehalt für einen erwerbstätigen Vater beträgt für 2020 € 1160, du bist ja erwerbstätig, sonst wären es 960 €.. bei der ausrechnung durch,s Jugendamt (vorsprechen), spielt auch die Höhe der Miete eine rolle, umgekehrt kann aber der selbstbehalt in die Höhe angepasst werden, zu deinen gunsten, der Fehler scheint aber beim Jobcenter zu liegen

https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html

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der Vater sollte mit dem Jugendamt in Kontakt treten, denn solange Kindesunterhalt fällig ist, steht auch bei einem längst "erwachsenen" Kind die Maxime des Kindeswohls im Vordergrund.. überdies ist bei dir und euch der Kindesunterhalt eine komplexere Angelegenheit, denn er muß in voller Höhe auch regelmäßig angepasst werden.. sonst droht erstens Kindesunterhaltvorschuß und zweitens Mißachtung des Selbstbehalts, erwerbstätige, nicht erwerbstätig, anteilig und hälftig der Mutteranteil, Kindergeldanrechnung, sogar jetzt "Coronabonus" anteilig, u.m. wieviel Kindesunterhalt zahlt er denn - nach der Düsseldorfer Tabelle - ?..

https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html

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