Auto in der Insolvenz?
Also: ich bin gehbehindert. Meine Frau und ich haben ein Auto finanziert, die letzte Rate hat uns unser Sohn vorgestreckt und wir haben einen Vertrag aufsetzen lassen, dass ihm das Auto gehört bis er die letzte Rate von uns bekommen hat. Wir müssen eigentlich noch 4000€ an ihn zahlen. Das geht ja jetzt aufgrund der Insolvenz erstmal nicht mehr. Erstmal: ist das Auto pfändbar weil ich ja gehbehindert bin? Oder ist das egal da das Auto nicht in meinem Eigentum ist bzw mein Sohn ein eigentumsvorbehalt hat? Was gilt dann? Ist er ab- oder aussonderungsberechtigt? Oder nichts davon? Fragen über Fragen
3 Antworten
Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (BGH 16.6.11, VII ZB 12/09, Abruf-Nr. 112443).
Wie die Verwertung in der Insolvenz erfolgt ist gesondert zu prüfen. Es kommt auf den Grad der Behinderung an:
https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendung-pkw-bei-insolvenz
Wir müssen eigentlich noch 4000€ an ihn zahlen.
Schmunzel - seine Forderung kann er wie jeder andere Gläubiger auch "beim Insolvenzverwalter anmelden".
Die anderen Gläubiger wollen auch ihr Geld haben! Kein Außenstehender kann etwas dafür, dass ihr über eure Verhältnisse gelebt habt.
Rechnet mal die monatlichen Fahrzeugkosten .... Kreditrate, Versicherung, KFZ-Steuer, allgemeine Kosten "Instandhaltung"/ Kraftstoffkosten zusammen, dann könnt Ihr Euch problemlos monatlich Taxikosten leisten, wenn für Dich zwingende Termine anstehen.
Ansonsten stehen Euch aus Deinem Einkommen monatlich mindestens 1.409,99 Euro ( soweit Deine Frau kein eigenes Einkommen erzielt 1.939,99 Euro ) .... ab Juli dann 1479,99 bzw. 2.029,99 Euro pfändungsfrei zur Verfügung.
Meine Kenntnisse sind zumindest deutlich umfangreicher als Ddie letzte Rate hat uns unser Sohn vorgestreckt und wir haben einen Vertrag aufsetzen lassen, dass ihm das Auto gehört bis er die letzte Rate von uns bekommen hat. Wir müssen eigentlich noch 4000€ an ihn zahlen.ine.
Gegenfrage ... welcher GdB liegt vor?
https://www.betanet.de/merkzeichen-ag.html
Voraussetzung für das Merkzeichen aG ist eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die mindestens einem Grad der Behinderung (Gdb) von 80 entspricht.
Außerdem .... gemäß Deinem Fragetext wurde der Kredit für das Fahrzeug von Dir und Deiner Frau aufgenommen - sprich gesamtschuldnerische Haftung - gehst Du in die Insolvenz, muss Deine Frau für diesen Kredit einstehen.
die letzte Rate hat uns unser Sohn vorgestreckt und wir haben einen Vertrag aufsetzen lassen, dass ihm das Auto gehört bis er die letzte Rate von uns bekommen hat. Wir müssen eigentlich noch 4000€ an ihn zahlen.
Sorry - aber für mich ein relativ durchsichtiges Manöver / Versuch das Fahrzeug aus der Insolvenz herauszuhalten
Desweiteren "gehört" das Fahrzeug der Bank - denn dort habt Ihr zur Kreditabsicherung den KFZ-Brief hinterlegt. ( Und die nimmt garantiert keine "Rücksicht" auf Deine Gehbehinderung.
Tja und nachdem Du zumindest bis zur wirtschaftlichen Schieflage die Raten an die Bank gezahlt hast, kannst Du trotzdem das Fahrzeug nicht einfach Deinem Sohn ( wegen einer übernommenen Rate ) "übereignen". Alles weiterere kann Dir (D)ein Insolvenzverwalter erklären.
"und wir haben einen Vertrag aufsetzen lassen, dass ihm das Auto gehört bis er die letzte Rate von uns bekommen hat. Wir müssen eigentlich noch 4000€ an ihn zahlen."
Diesen "Trick" durchschaut doch jeder, selbst ein Blinder mit Krückstock in der Hand!
Die Frage war eine andere wie du lesen kannst vll und eine Gehbehinderung gilt als unpfändbarkeit. Wenn du keine Ahnung hast dann antworte doch nicht