Mieten bei Wohnungsgenossenschaft - muss man Kaution und Genossenschaftsanteile bezahlen?
Bei einer Wohnungsgenossenschaft muss man sich beim Mieten einer Wohnung Genossenschaftsanteile kaufen. Sind die äquivalent zur Kaution? Oder muss man dennoch eine Kaution bezahlen und die Anteile dienen nur als Geldanlage, mit der die Genossenschaft wirtschaften kann?
2 Antworten
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Generell zahlt man Genossenschaftsanteile anstelle der Kaution. Dass man das doppelt bezahlt, habe ich noch nicht gesehen oder gehört.
Üblicherweise - ich kenne es nicht anders - ist der Genossenschaftsanteil der Ersatz für die Kaution.