Du tust gut daran, langfristig zu planen und die beiden Ziele „Immobilienerwerb / Hausbau“ und Altersvorsorge zu trennen.

In einer idealen Welt machst du natürlich beides: Eigenkapital ansparen, dass dann auch zuverlässig in 10 Jahren zur Finanzierung einer Immobilie zur Verfügung steht. Und schwankungsanfälligere, aber langfristig renditestärkere Anlagen für deine Altersvorsorge.

Die Grundsatzfrage ist natürlich: Hast du genug Einkommen, um beides gleichzeitig zu ersparen? Oder musst du erstmal auf die Immobilienfinanzierung fokussieren? Das hängt auch davon ab, wieviel Eigenkapital du voraussichtlich brauchen wirst.

Eine pauschal richtige Antwort gibt es nicht. Du musst mal den Taschenrechner rausholen und dir die Szenarien durchrechnen.

Möglicherweise ist es sinnvoll in den kommenden zehn Jahren einen Teil in ETFs anzulegen und einen anderen auf dem Tagesgeldkonto, so dass du einen „sicheren“ Teil hast und einen variablen. Dann kannst du un 8 Jahren evaluieren, wo du stehst und ggf. eine ETF-Flaute aussitzen, und ggf. erst etwas später die Immobilie finanzieren. Trotzdem hast du so die Möglichkeit vom Potential der ETFs teilweise zu profitieren. Du bist ja mit der Immobilienfinanzierung nicht auf ein genaues Datum festgenagelt.

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wenn Du jetzt 6000 Euro hast, und in den nächsten 5 Jahren monatlich 50€ sparst, wirst du dann 9000€ haben.
Das begrenzt den Kaufpreis auf etwa 50.000€ (in Harz oder in Nordhessen gibt es in abgelegenen Gebieten alte Häuser zu solchen Preisen), wenn du eine 90% Finanzierung anstrebst, selbst wenn du keinen Makler bezahlen musst.

Das mit dem investieren ist Quatsch auf 5 Jahre. Schau dass du ein paar Zinsen bekommst für dein Guthaben, 3,5% sind aktuell drin. Dann schaffst du insgesamt wahrscheinlich etwa 10k Eigenkapital.

Den großen Unterschied machen wird das aber nicht. Es ist eher so, dass du bei einem Haus für 50k ganz sicher noch Reserven brauchen wirst, um überhaupt darin wohnen zu können.

Wenn du das ernst meinst mit dem Hauskauf, musst du die Sparrate markant steigern und wahrscheinlich mehr Zeit einplanen zum ansparen. Aber lass dich nicht entmutigen und fang auf jeden Fall an. Sonst wird es nie was.

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Ausfallhonorar fällig bei einer Absage von einem Termin beim Heilpraktiker für psychotherapie vor 43h und bei einer Krankheit?

Hallo Liebe Finanzfrage Community,

Ich habe vor einigen Wochen einen Termin bei einem Heilpraktiker (privatpraxis) für psychotherapie gebucht. Seit einem Jahr vereinbare ich regelmäßige Termine bei ihm, die ich auch immer wahrnehme oder vor 48h absage.

Diesmal war ich erkältet(grippaler Infekt mit symptomen) und habe meinen Termin vom 23.03 17h am 21.03 um 22:23 (ca. 43h im Voraus) per Email abgesagt, da ich krank war und ihm so schnell wie möglich das mitteilen wollte.

er hat geantwortet, dass ich den Termin nicht rechtzeitig absage und den online wahrnehmen sollte, da sonst ich ein Ausfallhonorar (er hat über die Höhe nichts gesagt) zahlen müsste (email 1 unten). Da ich krank war, konnte und wollte ich den Termin auch nicht online wahrnehmen und habe das nochmal abgelehnt (mir war schon an dem Zeitpunkt der Absage klar, dass ich den auch online wahrnehmen kann, aber ich war eben krank und es hätte wenig Sinn gemacht, deswegen habe ich das nicht vorgeschlagen!).

Nach dem Termin schrieb er eine Email (email 2 unten) mit einer Rechnung von Ausfallhonorar in Höhe von der Vergütung der Therapiestunde, was mich schockiert hat. ich habe um Erklärung gebeten und ob ich das schriftlich mit ihm vereinbart oder überhaupt zugestimmt hätte. daraufhin hat er um ein Telefonat gebeten. Da ich aber krank war, habe ich nicht angerufen, und habe erwartet, dass die Antwort auch gut in einer Email formuliert werden könnte (ich wollte auch alles dokumentiert haben).

Einige Tage später kam ein Brief von ihm mit der selben Rechnung und der Begründung der "kurzfristigen Absage" und dass es hier kein Nachweis für eine "ernstzunehmende Erkrankung" vorliegt (Er hat in seiner email 1 gesagt, es sei egal ob ich krank bin und hat nach keinem Nachweis gefragt!! ich bin leider erst die nächste Woche zum Arzt gegangen). Weiterhin beruht er sich auf 615 BGB in seinem Brief. Gilt diese Norm in dem Fall wirklich?
Muss ich hier wirklich alles zahlen? Was soll ich antworten?

Danke euch vielmals!

Email 1:

"Können Sie den Termin zumindest online wahrnehmen?

Termine sind grundsätzlich nur 48 Std (bezogen auf Werktage) vor Terminstart kostenfrei stornierbar, da ich Ihren Slot so kurzfristig nicht andersweitig besetzen kann. Es tritt hierbei Paragraph 615 BGB in Kraft, der auch bei plötzlich auftretender Krankheit greift, worauf ich Sie zu Beginn der Therapie hingewiesen hatte. Infos dazu finden Sie auch auf meiner Webpräsenz und gilt für alle Bestellpraxen.

Hätten Sie sich gestern am frühen Abend gemeldet, hätte ich noch 1-2 andere Patienten kontaktieren können…Ihre Mail ging erst um 22.30 Uhr ein!

Vielleicht wollen Sie sich ja eine Online-Sitzung einrichten, da es Ihnen am Donnerstagabend kurzzeitig ok geht. Es ist besser es zu probieren, als dafür das Ausfallhonorar zu entrichten."

Email 2:

"Im Anhang finden Sie die Ausfallhonorar-Quittung für die nicht wahrgenomme Sitzung.

Überweisen Sie das Honorar bitte unter der Referenznummer xxx mit dem Zusatz “Ausfallhonorar” innerhalb von 3 Werktagen."

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Ich habe grundsätzlich Vorbehalte gegen Heilpraktiker, die Leistungen als „Psychotherapeut“ anbieten.
In meinen Augen werden Menschen, die Hilfe benötigen, mit dieser Bezeichnung in die Irre geführt. Es ist kein Zufall, dass solche Personen nur privat abrechnen, denn die Krankenkassen bestehen auf eine Qualifikation, die weit aufwendiger und anspruchsvoller ist.

Es ist bezeichnend, dass dieser Heilpraktiker dir eine Frist von drei Tagen stellt. Das ist weder üblich noch haltbar.

Wir kennen hier nur deine Seite der Geschichte. Aber es klingt sehr danach, dass die therapeutische Beziehung durch gegenseitiges Misstrauen in die Brüche gegangen ist.

Empfehlung: Zahl das Ausfallhonorar, hake die Geschichte als Lehrgeld ab und such dir eine Fachperson mit Approbation und der Berufsbezeichnung „psychologische:r Psychotherapeut:in“. Dort kannst du unverbindlich in den ersten „probatorischen“ Sitzungen für dich klären, ob diese:r Therapeut:in zu dir passt, und die Abrechnung geht an die Krankenkasse.

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Von Ladendetektiv falsch verdächtigt was tun?

Ich und ein Kumpel waren heute in einem Sportladen (Sportscheck) einkaufen. Ich habe mir ein paar Sportsachen gekauft und Handschuhe. Nach dem Bezahlen habe ich die Handschuhe angezogen und das Preisschild natürlich abgemacht.

Kurz nachdem wir den Laden verlassen haben stellte sich ein Mann vor uns und verlangte von uns dass wir in eine dunkle Ecke gehen sollen und unsere Rucksäcke aufmachen sollen. Man muss dazu sagen dass es schon dunkel war und der Mann schlecht Deutsch sprach weshalb wir nicht alles 100%-ig verstanden haben. Natürlich haben wir die Situation falsch verstanden und dachten dass der Mann uns ausrauben will. Er hat meinen Kumpel dann an dem Arm gepackt und mich an der Jacke festgehalten. Auf die Frage was er von uns will hat er nichts gesagt und meinte nur das wir etwas aus dem Laden hätten (er hat nicht gesagt dass wir was geklaut hätten).

Da wir Angst hatten sind wir in den Laden gegangen. Ich wollte zur Kassiererin gehen um zu sagen dass uns der Mann ausrauben wollte. Doch dann bin ich doch zu meinem Kumpel gegangen da dieser mit dem Mann mitgegangen ist. Der Mann packte mich darauf hin nochmal an.

Zu einem Mitarbeiter sagte dieser dann dass wir was geklaut hätten. Das stritt ich natürlich ab. Darauf hin wurde der Mann aggressiv und ging mich an. Er sagte dann in sehr lautem Ton zu mir warum ich Angst hätte und dass ich was geklaut hätte und er uns erwischt hätte. Darauf antwortete ich dass wir dachten dass er uns ausrauben wollte. Dann kramte er irgendeinen Ausweis zum umhängen aus seiner Tasche (dass er Ladendetektiv ist) und schrie mich an: "Kannst du nicht lesen?!" Diesen Ausweis haben wir draußen nie gesehen da er in seiner Tasche war und er hat uns auch nicht gesagt was er wollte.

Natürlich haben das viele Leute mitbekommen. Der Mann hat ja auch in sehr lautem Ton zu mir "gesprochen". Das war mir und meinem Kumpel sehr unangenehm.

Dann hat er jede Tasche von meinem Rucksack durchsucht. Den Kassenbeleg hat sich der Mitarbeiter angeschaut. Dann hat er mir die Sachen und meinen Rucksack ohne Kommentar wieder gegeben ohne etwas zu sagen oder sich wenigstens zu entschuldigen. Der Tag war ruiniert.

Natürlich bin ich sauer da wir festgehalten und angepackt wurden, bloßgestellt wurden und er mich angeschrien hat ohne sich zu entschuldigen. Die Art und weise vom "Ladendetektiv" oder Security-Mann fand ich sehr unprofessionell.

Meine Frage ist ob man im Nachhinein Anzeige erstatten kann oder sich irgendwo beschweren kann.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)

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Das würde mich auch sehr wurmen, wenn sich mir gegenüber jemand so herabsetzend und ungerecht verhalten hätte, ohne sich zu entschuldigen.

Es ist wahrscheinlich begrenzt, was man machen kann. Aber eine Beschwerde bei der Filialleitung geht auf jeden Fall. Möglicherweise wird der „Ladendetektiv“ dann sanktioniert, zumindest wenn sowas öfter vorkommt, und anderen Menschen bleibt das dann erspart.

Ob das auch eine Form von Nötigung war, die man darüber hinaus auch anzeigen könnte, kann vielleicht jemand mit mehr Juraskills sagen.

Was aber natürlich im Leben auch zählt: Sich von einem scheußlichen Erlebnis nicht aus dem Tritt bringen zu lassen und die Gedanken daran nicht unnötig mit sich herumzutragen. Letztendlich sage ich mir bei solchen Menschen, die sich rüpelhaft durch den Alltag schummeln, dass sie selbst dabei am allermeisten leiden, denn sie müssen am meisten Zeit mit sich verbringen. Sie sind sich selbst die größte Strafe. Insofern muss man immer abwägen, wie viel Lebenszeit man ihnen z.B. durch eine Beschwerde widmen möchte.

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