Ausfallhonorar fällig bei einer Absage von einem Termin beim Heilpraktiker für psychotherapie vor 43h und bei einer Krankheit?

Hallo Liebe Finanzfrage Community,

Ich habe vor einigen Wochen einen Termin bei einem Heilpraktiker (privatpraxis) für psychotherapie gebucht. Seit einem Jahr vereinbare ich regelmäßige Termine bei ihm, die ich auch immer wahrnehme oder vor 48h absage.

Diesmal war ich erkältet(grippaler Infekt mit symptomen) und habe meinen Termin vom 23.03 17h am 21.03 um 22:23 (ca. 43h im Voraus) per Email abgesagt, da ich krank war und ihm so schnell wie möglich das mitteilen wollte.

er hat geantwortet, dass ich den Termin nicht rechtzeitig absage und den online wahrnehmen sollte, da sonst ich ein Ausfallhonorar (er hat über die Höhe nichts gesagt) zahlen müsste (email 1 unten). Da ich krank war, konnte und wollte ich den Termin auch nicht online wahrnehmen und habe das nochmal abgelehnt (mir war schon an dem Zeitpunkt der Absage klar, dass ich den auch online wahrnehmen kann, aber ich war eben krank und es hätte wenig Sinn gemacht, deswegen habe ich das nicht vorgeschlagen!).

Nach dem Termin schrieb er eine Email (email 2 unten) mit einer Rechnung von Ausfallhonorar in Höhe von der Vergütung der Therapiestunde, was mich schockiert hat. ich habe um Erklärung gebeten und ob ich das schriftlich mit ihm vereinbart oder überhaupt zugestimmt hätte. daraufhin hat er um ein Telefonat gebeten. Da ich aber krank war, habe ich nicht angerufen, und habe erwartet, dass die Antwort auch gut in einer Email formuliert werden könnte (ich wollte auch alles dokumentiert haben).

Einige Tage später kam ein Brief von ihm mit der selben Rechnung und der Begründung der "kurzfristigen Absage" und dass es hier kein Nachweis für eine "ernstzunehmende Erkrankung" vorliegt (Er hat in seiner email 1 gesagt, es sei egal ob ich krank bin und hat nach keinem Nachweis gefragt!! ich bin leider erst die nächste Woche zum Arzt gegangen). Weiterhin beruht er sich auf 615 BGB in seinem Brief. Gilt diese Norm in dem Fall wirklich?
Muss ich hier wirklich alles zahlen? Was soll ich antworten?

Danke euch vielmals!

Email 1:

"Können Sie den Termin zumindest online wahrnehmen?

Termine sind grundsätzlich nur 48 Std (bezogen auf Werktage) vor Terminstart kostenfrei stornierbar, da ich Ihren Slot so kurzfristig nicht andersweitig besetzen kann. Es tritt hierbei Paragraph 615 BGB in Kraft, der auch bei plötzlich auftretender Krankheit greift, worauf ich Sie zu Beginn der Therapie hingewiesen hatte. Infos dazu finden Sie auch auf meiner Webpräsenz und gilt für alle Bestellpraxen.

Hätten Sie sich gestern am frühen Abend gemeldet, hätte ich noch 1-2 andere Patienten kontaktieren können…Ihre Mail ging erst um 22.30 Uhr ein!

Vielleicht wollen Sie sich ja eine Online-Sitzung einrichten, da es Ihnen am Donnerstagabend kurzzeitig ok geht. Es ist besser es zu probieren, als dafür das Ausfallhonorar zu entrichten."

Email 2:

"Im Anhang finden Sie die Ausfallhonorar-Quittung für die nicht wahrgenomme Sitzung.

Überweisen Sie das Honorar bitte unter der Referenznummer xxx mit dem Zusatz “Ausfallhonorar” innerhalb von 3 Werktagen."

...zum Beitrag

***** Update *****
Liebe zukünftige Ratsuchende,

Nach einem Chat mit einem Rechtsanwalt, hat sich herausgestellt, dass die Forderung abgewiesen werden kann. Folgende Punkte fassen hier die Rechtslage zusammen:

1) Die zitierte Norm greift nicht, da diese nur in einem geschlossenen Dienstvertrag Anwendung findet. Da hier kein Dienstvertrag geschlossen wurde und hierzu keinen Rechtsbindungswillen gibt, geht diese Norm ins Leere. Allein aufgrund der Buchung eines Termins wird kein Dienstvertrag geschlossen. 
2) ohne vertragliche Vereinbarung und Zustimmung meinerseits zu diesen Konditionen kann eine solche Gebühr nicht verlangt werden. Es gibt hierfür keine gesetzliche Grundlage. Weiter ist im Falle einer Erkrankung darüber hinaus kein Verschulden meinerseits vorliegend. Ansonsten wären hier die Regelungen "strenger" als in einem Arbeitsverhältnis, was natürlich nicht sein darf. 

...zur Antwort