Ausbildung kündigen wenn muss man bescheid geben?
Muss man dem Arbeitsamt bescheid geben bevor man eine Ausbildung kündigt oder kann man das auch erst dannach machen
2 Antworten
Dann, wenn du die Kündigung abgibst, musst du dich Ausbildungssuchend/Arbeitsuchend melden und das Datum melden zu wann du Arbeitslos wirst. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst du dich dann nochmal melden.
Bedenke, das eine Eigenkündigung eine 12 Wochen ALG1 und 2 Sperre mit sich zieht, sofern es nicht anerkannte Kündigungsgründe(z.b. Krankheit, Mobbing) gibt.
In seiner ersten Frage habe ich ihn so verstanden, dass er die Ausbildung gerade erst angefangen hat, ALG wird es daher wohl keines geben.
Während der Ausbildung hast du, bzw. deine Eltern, sofern du noch da Wohnst Anspruch auf Kindergeld. Ohne Ausbildung/Schule/Studium bekommst du auch kein Kindergeld, sofern du ü 18 bist.
Am besten Zeitgleich. Wenn du selber kündigst, tritt eine 12 Wöchige Zahlungssperre ein. Damit du die unterstützungsfreie Zeit schneller überbrücken kannst, solltest du dich sofort nach der Kündigung arbeitslos melden.
Ich will gar kein alg 1 oder 2 ich möchte nur gerne weiter Kindergeld