Ausbildung angefangen, wohne mit Freund zusammen, Bab nur 60 Euro, Hilfe?

3 Antworten

Da du ü25 bist, sind deine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig, dir bleibt also nur deine Ausbildungsvergütung und BAB.

Wenn das zuwenig ist, kannst du Wohngeld oder ALG2 Aufstockung beantragen.

Aber Vorsicht ALG2 ist bei Ausbildung eine Kann-Leistung und hängt auch davon ab, ob dir das Amt zutraut, das du das diesmal mit der Ausbildung ernst meinst und durchziehen willst. Denn ALG2 steht dir eigentlich nur zu, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, was ja bei einer Ausbildung nicht wirklich der Fall ist.

Wenn ihr gerade erst zusammengezogen seit, dann seid ihr eine BG auf Probe, erst ab dem 2. Jahr werden die Gelder deines Freundes in die ALG2 Berechnung mit herangezogen. Allerdings wird natürlich sein Mietanteil von Anfang an mit eingerechnet.


Andri123  21.12.2023, 17:56

Zur Frage, ob das Einkommen des Freundes berücksichtigt wird:

Im ersten Jahr des Zusammenzuges sicher nicht, wenn Ihr als Bedarsgemeinschaft geltet.

Möglicherweise geltet Ihr in dieser besonderen Situation aber auch gar nicht als Bedarfsgemeinschaft, da Du ja nicht Deinen Regelsatz vom jc erhieltest, sondern allenfalls eine Mietbeihilfe.

Die wichtigsten Informationen fehlen!

Erstausbildung?, Höhe der Azubi-Vergütung?, Bekommst Du Unterhalt von den Eltern?, ...


Blackcloud 
Beitragsersteller
 21.12.2023, 15:15

2.Ausbildung. Erste habe ich nach einem halben Jahr abgebrochen aber damals keine Leistungen beantragt. Azubi-Vergütung 760 Euro. Meine Mom geht nur Teilzeitarbeiten, zu meinen Vater kein Kontakt. Kein Unterhalt.

Alarm67  21.12.2023, 16:48
@Blackcloud

"Die maximale Förderung für Azubis ohne Kind liegt bei 781 Euro im Monat plus Fahrtkosten. Der Bedarf für den Lebensunterhalt wird gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermittelt. Der Grundbedarf beträgt demnach 421 Euro, der Mietzuschuss 360 Euro. Hinzu kommt die Übernahme der Fahrtkosten."

Die maximale Förderung für Azubis ohne Kind liegt bei 781 Euro im Monat plus Fahrtkosten. Der Bedarf für den Lebensunterhalt wird gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermittelt. Der Grundbedarf beträgt demnach 421 Euro, der Mietzuschuss 360 Euro. Hinzu kommt die Übernahme der Fahrtkosten.

Diesen deckst Du ja schon mit deiner Azubi-Vergütung nahezu alleine!

Andri123  21.12.2023, 17:42
@Alarm67

Die erste Frage ist, ob der Lohn brutto oder netto ist.

Die Berechnung von BAB ist schon etwas komplizierter, aber darum ging es ja nicht. Der Bescheid lautet auf 60,-€.

Ein Antrag beim jobcenter wird sich also nur lohnen, wenn ihr Mietanteil die 360,-€ überschreitet. Denn der berücksichtigte Mietanteil wurde wohl auf 360,-€ erhöht, war früher geringer. Und nur der überschreitende Mietanteil wird für die Mietbeihilfe vom jobcenter bezuschusst.

Dass der Grundbedarf bei 421,-€ liegt, beim Empfang anderer Sozialleistungen aber bei 500 oder 560, müssen wir hier nicht diskutieren.

ellaluise  21.12.2023, 19:32
@Blackcloud

Möchte nur mal zum Verständnis für die Fragestellerin/den Fragesteller kommentieren, eine abgebrochene Ausbildung zählt erstmal nicht als 1. Ausbildung. Eine 2.Ausbildung folgt auf eine 1. abgeschlossene Ausbildung.

Alarm67  21.12.2023, 20:53
@ellaluise

Das ist korrekt, weshalb ich und vermutlich auch Andri123 von keiner 2. Ausbildung gesprochen haben!