Aufwände für Kindernachzug nach Deutschland absetzbar?
Ich selber bin Deutscher, meine Ehefrau ist Ausländerin und hat einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis in Deutschland. Wir sind seit 5 Jahren verheiratet und haben einen vierjährigen Sohn.
Letztes Jahr sind die jugendlichen Kinder meiner Frau aus dem Ausland zu uns nach Deutschland gezogen. Sie wurden bisher von den Eltern meiner Frau im Ausland betreut.
Das ganze war mit hohen Kosten verbunden. Viele Beglaubigungen und Gebühren. Flug aus dem Ausland. Einrichtung eines Zimmers mit Betten, Schränken, Schreibtischen, Computern usw. Umzug in eine größere Wohnung. Ergänzende Sprachkurse, da die Integrationsklassen in deutschen Schulen unterstes Niveau sind.
Welche der Aufwände könnte ich bei der Einkommensteuer geltend machen?
4 Antworten
Der Nachzug nach Deutshcland ist Privatvergnügen.
Deine Frau wird entweder für die Kinder Kindergeld bekommen, oder aber Ihr könnt den Freibetrag gem. § 33 a EStG geltend machen.
Keine
Du leistet Dir den Luxus , Frau mit Kindern aus dem Ausland einzufliegen warum soll die Allgemeinheit dafür aufkommen?
Du hättest preiswert Möbel und Computer erwerben können z.b. Second Hand.
Keine!
Sorry, das ist Dein/euer Privatvergnügen!
Welche der Aufwände könnte ich bei der Einkommensteuer geltend machen?
Schmunzel ...... keine ...... dafür dürft Ihr aber zukünftig auch für jedes dieser "ausländischen" Kinder jährlich 3000 Euro Kindergeld "einsacken".
Ansonsten abhängig von der Höhe Deines Bruttoeinkommens wirkt sich zusätzlich der Kinderfreibetrag aus ..... was bitte möchtest Du denn noch?
aus Lohnsteuer Kompakt .....Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird im Gegensatz zum Kindergeld nicht ausgezahlt. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch wirkt er sich steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer aus. Das monatlich bereits ausgezahlte Kindergeld stellt eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag dar.