Aufteilung des Kindergartenzuschuss bei Haupt- und Nebenbeschäftigung möglich?
Ich bin gerade über die Frage bzgl. der Aufteilung des Kindergartenzuschuss bei Ehegatten gestolpert. Interessante Frage. In meinem Fall würde mich allerdings interessieren, ob eine Aufteilung des Zuschusses auch dann möglich wäre, wenn man eine Hälfte bei einer Hauptbeschäftigung und die andere Hälfte bei einem Minijob abrechnen könnte? Gilt das überhaupt für Minijobs?
1 Antwort
Ja, auch dass ist möglich. Die Frage ist nur, wo macht es mehr sinn. Erstmals muss ich dazusagen, dass es sich bei der Zuschussleistung nicht um eine Entgeltumwandlung handeln darf, sondern dies zusätzlich gezahlt werden muss (zumindest nach außen hin so dargestellt werden muss). Machbar wäre z. B. wenn du die 400€ beim Minijob voll ausschöpfst und zusätzlich noch Überstunden abzurechnen wären, dann verrechnet diese soch einfach mit dem Zuschuss. Man darf aber nach außen hin nicht sehen, dass es sich um eine Überstundenverrechnung handelt. Am besten man lässt die Stunden unter den Tisch fallen und vermerkt sie auch nicht. Somit wäre das Problem umgangen. Gleiches gilt auch für den Hauptjob. Man muss abwägen, wo man sich am meisten Steuern spart. Besser wäre auch eine Zuschusszahlung über die Monate verteilt, anstatt von Urlaubsgeld, etc.