Hauptjob, Minijob, Nebengewerbe, gleicher Beruf?

1 Antwort

Dein Hauptarbeitgeber darf den Nebenjob und auch das Nebengewerbe verbieten, wenn du bei der Konkurrenz arbeitest oder ihm Konkurrenz machst.

Und er kann den Nebenjob Verbieten, wenn Haupt- und Nebenjob zusammen über 48 Stunden ergeben. Beim Nebengewerbe lassen sich die Stunden nicht nachweisen, lässt du aber deinen Hauptjob schleifen, kommst ständig übermüdet oder machst deine Arbeit nicht mehr richtig, dann kann dein Haupt AG auch hier eingreifen.

Bist du zwar Köchin, aber die Jobs machen sich gegenseitig keine Konkurrenz, Restaurant, Nebengewerbe Eventmanagment, Nebenjob Lieferservice. Dann kann es sogar sein, das der AG nicht gegen vorgehen kann.

Wirbst du Kunden ab, klaust du Rezepte, dann gibt es Ärger.

Ergo brauchst du das OK deines Hauptarbeitgebers in diesem Fall. Weil du eben Konkurrenz machst.


cadigi 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 16:58

Danke aber so war es nicht gemeint.

Mein Arbeitgeber weiß darüber Bescheid, auch der Minijob AG weiß bescheid...

Dieser meinte es eher so das es steuerliche oder versicherungstechnische Schwierigkeiten bringen könnte.

berlina76  07.03.2022, 17:09
@cadigi

Nur wenn du mit deinem Nebengewerbe Aufträge für einen deiner AGs ausübst, denn das könnte als Scheinselbsständigkeit angesehen werden.

Du musst alle Jobs streng trennen

cadigi 
Beitragsersteller
 07.03.2022, 17:23
@berlina76

Wir haben 2021 bei dem Minijob AG als Mietköche ausgeholfen. Nun häufen sich dort die Aufträge und wir dachten es wäre korrekter als Minijobber dort anzufangen.