Aufhebungsvertrag: Überstunden bezahlt?

Ja ÜS werden ausbezahlt 100%
Nein keine ÜS - Auszahlung 0%

1 Stimme

3 Antworten

Im Punkt 3 lese ich nichts von Überstunden bzw. was zur Auszahlung dieser!

So wie ich es verstehe, steht da, dass das, was dir nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt wird, mit dem verrechnet wird, was möglicherweise noch der Arbeitsagentur zustehen könnte. Ausserdem steht da, dass, sofern du deinerseits dem Arbeitgeber noch etwas schulden solltest, diese Ansprüche gegen dich verrechnet werden mit dem, was der Arbeitgeber noch an Beiträrgen zu leisten hat (AG-Anteile? Sehr unspezifisch). Du bekommst also an Lohn das ausbezahlt, was übrig bleibt, wenn der Arbeitgeber eventuelle Ansprüche der Arbeitsagentur und seine eigenen eventuellen Ansprüche gegen dich verrechnet hat.

Die Community möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege. Ich bin auch kein Aufhebungsvertrags-Experte. Aber von Überstunden lese ich hier nichts. Also weder positiv noch negativ.


GandalfAwA  09.03.2024, 21:59

Genau: 100% richtig analysiert! ✅😊

Hierzu sollte es im Aufhebungsvertrag eine eindeutige Regelung geben. Der Punkt hat aber mit Überstunden gar nichts zu tun. Daher ist die Frage so nicht zu beantworten.