Anzeige + Bußgeld für das Rauchen von Shisha in der Öffentlichkeit ohne Verwarnung?

3 Antworten

Über die Definition von "Picknicken oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen" kann man jetzt sicher streiten. Aber eine gewisse Analogie sehe ich da schon. 200 € + Ggf. Gebühren wirst du auf jeden Fall bezahlen müssen.

Wer das Gesetz lesen kann, weiß auch, was er darf und was nicht. Wer meint, dass er das nicht muss, muss eben zahlen. Vorwarnungen gab es in der Presse mehr als genug.

Bezahle die Geldbuße und halte dich zukünftig an das Gesetz. Ein Prozess macht die Sache nur noch teurer.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Was erwartest Du ..... Autofahrer werden auch nicht vorgewarnt .... es gibt einen Bußgeldkatalog .... und je nach Fehlverhalten wird sanktioniert.

Gleichermaßen verhält es sich mit dem Bußgeldkatalog im Hinblick auf Corona, der jederzeit von jedem nachgelesen werden kann und konnte. Und von dessen Existenz auch jeder halbwegs aufmerksame Bürger wusste.

https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/coronavirus-nrw-bussgeldkatalog-regelt-strafen-verstoss-gegen-kontaktverbot-andere-regeln-13613296.html

Euer Fehlverhalten dürfte sich unter dem Punkt Picknick / Grillen einordnen lassen .... ergo 250 Euro pro Person für die "Staatskasse".

Es geht nicht um die Shisha .... das Rauchen als solches ..... diese selbst ist komplett irrelevant.


qwertz66 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 11:42

Allerdings geht es aber um die Shisha. Die haben das selbst gesagt, dass es während der Pandemie nicht erlaubt ist. Erkundigt habe ich mich auf vielen Websiten natürlich auch und dort steht nichts von Shisha Rauchen Verbot in der Öffentlichkeit. Du sagst man kann das unter der Kategorie "Grillen & Picknick" einordnen allerdings müsste dir dann spätestens einfallen, wie voll dieser Ort ist mit Leuten die Picknicken, wenn man es kennt. Du sagst" Autofahrer werden ebenfalls nicht vorgewarnt" doch um Auto fahren zu können muss man auch durch die Tests durch und man lernt es. Der Vergleich ist sehr schlecht da es garnicht passt. Auf den Webseiten von der Polizei oder vom Stadt steht absolut gar nichts vom Rauchen deswegen stelle ich ja diese Frage, ob die das extra gemacht haben damit wir uns dort nicht mehr mit einer Shisha befinden. Alleine neben uns waren mindestens 5 Gruppen die gepicknickt haben also gehört dies ebenfalls nicht zu dieser Kategorie. Außerdem muss jede Vorkehrung stets vernunftig genannt werden, was auch der Fall ist aus diesem Grund kannst du nicht einfach sagen dass es unter diese Kategorie eingeordnet wurde nur weil ich das mit 250€ genannt habe... Dein Vergleich macht einfach kein Sinn dann könnten die Polizisten ja zu jedem irgend etwas sagen und am ende heisst es dann "das gehört zu dieser Kategorie es steht dort nicht aber es ist so" desweiteren wollte ich dies anmerken: woher sollten die wissen das jeder von uns geraucht hat? Vielleicht hat ja nur einer von uns die shisha geraucht. Warum sollten die anderen auch die strafe bekommen. Das ist ja so als würde ein Freund von mir Drogen nehmen und ich würde ebenfalls die Strafe bekommen obwohl ich es noch nie konsumiert habe. Das sind so kleine aspekte wo ich mir dann denke " Haben die das nur so gemacht um angst einzujagen und das rauchen von shisha in der Öffentlichkeit zu mindern?".

Hallo,

irgendwie ist an dir wohl vorbeigegangen, dass wir in den SARS Corona Virus 19 Zeiten eine massive Reglementierung von individuellen Rechten, insbesondere zur Versammlungs- und Reisefreiheit haben. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Und da ist ohne Ausnahme keine Verwarnung, sondern massive Sanktionierung bis hin zum Freiheitsentzug vorgeschrieben. In NRW gibt es seit Mitte März dazu einen Bußgeldkatalog und die Strafen fangen bei 200 € an!

Natürlich kannst du ein Rechtsmittel einlegen und inzwischen gibt es in NRW auch erste Urteile: allesamt wurden die Einsprüche zurückgewiesen.

Du wirst zahlen müssen!!!


qwertz66 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 12:04

Dann würde ich dich gerne bitten mir einen Link von einer verifizierten Seite zu geben, unter welcher Kategorie das Rauchen von Shisha in der Öffentlichkeit sich befindet. Einfach herumreden ist auch keine Antwort^^

wilees  13.06.2020, 12:14
@qwertz66

Du kannst Dich auf den Kopf stellen .... Du wirst bezahlen müssen ....

definitiv zu santionierendes Fehlverhalten gemäß geltendem Bußgeldkatalog

s. Link oben ...... Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören - 200 Euro

und zusammen gemütlich rund um eine Shisha zu sitzen ist nun einmal (erweiternd betrachtet ) einem Picknick gleichzusetzen. Aber ... wenn Du / Ihr .... jeder für sich zuviel Geld habt .... setzt Euch juristisch zur Wehr.