anweisung zur verrechnung ...Bar auszahlung möglich
Habe vom Arbeitsamt noch eine Nachzahlung zu gute ...habe jetzt per bescheid erfahren das es um einen anweisungsschein zur verrechnung geht ..da ich momentan kein konto habe! Hab gehört das wenn das Geld vom AAmt ist oder Jobcenter dann würde die postbank es auch bar auszahlen ...
4 Antworten
Ich nehme einmal an, dass der "Anweisungsschein" so etwas ist wie ein Scheck. Wenn auf einem Scheck steht, "nur zur Verrechnung" heißt das, dass der Scheck nicht von der Bank in bar einelöst wird, sondern dass er nur auf irgendein Bankkonto gutgeschrieben wird.
Du müsstest also jemanden finden, der ein normales Bankkonto hat, und ihn bitten, den "Anweisungsschein" bei seiner Bank zur Gutschrift auf sein Konto einzureichen. Dann gibt er Dir das Geld, es muss aber natürlich jemand sein, dem Du vertrauen kannst.
Mir fehlt der Glaube daran: Wieso heißt das Ding wohl "zur Verrechnung"? Wenns bar ausgezahlt werden würde hieß es Baranweisung.
Tja, dann muss man eben DEN Weg gehen: Unpfändbares Konto (auf Guthabenbasis) eröffnen, Anweisungsschein einrichten und nach der Gutschrift bar abholen, bis auf einen kleinen Rest, der als Guthaben stehen bleiben sollte.
Hast Du das Arbeitsamt darüber informiert das Du zur Zeit kein Konto hast ? Wie machst Du das denn überhaupt mit den Fixkosten, alles separat überweisen oder wie ?