Antwort
Ich nehme einmal an, dass der "Anweisungsschein" so etwas ist wie ein Scheck. Wenn auf einem Scheck steht, "nur zur Verrechnung" heißt das, dass der Scheck nicht von der Bank in bar einelöst wird, sondern dass er nur auf irgendein Bankkonto gutgeschrieben wird.
Du müsstest also jemanden finden, der ein normales Bankkonto hat, und ihn bitten, den "Anweisungsschein" bei seiner Bank zur Gutschrift auf sein Konto einzureichen. Dann gibt er Dir das Geld, es muss aber natürlich jemand sein, dem Du vertrauen kannst.