Anspruch auf Schadensersatz weil der Versand deutlich länger als angekündigt dauert?
Ich habe mir den Luxus eines neuen PCs gegönnt. Mir wurde gesagt, dass nach Zahlungseingang ca. 3 Tage benötigt werden den PC zu versenden. Als Versanddauer wurden ca 3-4 Tage angegeben. Das ich die Bestätigung, dass mein Geld eingetroffen ist bekommen habe, ist jetzt schon 2 Wochen her. Eben habe ich bei der Firma angerufen und die haben mir mitgeteilt, dass es noch ca 3 Tage dauert da der PC irgendwo aus Asien kommt. Das finde ich eine Sauerei. Stornieren konnte ich meinen Auftrag nicht mehr, da es schon auf dem Weg zu mir ist. Habe ich irgendwelche Ansprüche auf Schadensersatz?
3 Antworten
Wenn du schon bezahlt hast, kannst du Einschreiben mit Rückschein dem Händler eine Frist setzen den Vertrag zu erfüllen, maximal 10 Tage. Sollte er innerhalb dieser Frist nicht liefern können, solltest du ankündigen auf Wandlung zu bestehen. d.h. Annahme verweigern und Geld zurück verlangen. Solltest du Rechtsschutz versichert sein, kannst du danach auch sofort einen Anwalt mit der Durchsetzung beauftragen. Falls nicht, ist die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufadresse.
Übrigens ich arbeite nur mit Dell - Bestellung über das Internet, Lieferung per UPS, jederzeit im Internet einsehbar wie weit die Bestellung ist. Aber auch bei Dell dauert es, aber die sagen das sofort bei bestellung.
hättest Du gehalbt, wenn Du entweder
einen Fixhandelskauf abgeschlossen hättest = Vertragsbestandteil der PC ist 5 Tage nach Zahlungseingang da, sonst Storno
Nachdem das Teil nicht wie angekündigt da war eine definitive Nachfrist mit Androhung des Rücktritts geschickt hättest.
So kann man da leider nichts machen. Verhandele mal wegen der Sache, das man Dir etwas beilegt, oder einen kleinen Nachlass gibt, aber Anspruch, leider nein.
Anspruch auf Schadensersatz hättest du, wenn du die Verkäuferin zur sofortigen Lieferung aufforderst, damit sie in Verzug kommt. Setz ihr also eine letzte Frist zur Anlieferung und kündige für den Fall der nicht rechtzeitigen Lieferung Schadensersatz an.