Es kann nur eine falsche Auskunft bei der Schufa bestehen oder die Kreditanfrage ist falsch erfolgt. Prüfe also bitte die Kreditanfrage genauer, wenn eine Schufauskunft nicht der Grund für die Ablehnung ist.
Wenn der Benutzer des Fahrrades bekannt ist und er sein Rad nicht ordentlich abgestellt hat, zahlt sicher seine private Haftpflichtversicherung. Wenn er eine solche nicht hat, muss er aus eigener Tasche den Schaden bezahlen.
Ich hielte es für sinnvoll, bei einem Jahreswagen oder bei einem neueren Gebrauchtwagen eine Garantieversicherung mit abzuschließen, da ansonsten lediglich die gesetzliche Gewährleistung gilt.
Nein, das ist im Sozialgesetzbuch so unabdingbar geregelt, dass nur eine monatliche Auszahlung erfolgt. Tina34 hat es schon richtig dargestellt.
Der volle Urlaubsanspruch ist entstanden, weil das Arbeitsverhältnis in der 2. Hälfte des Jahres beendet wird. Davon ist unabhängig, wer gekündigt hat. Wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, ist er abzugelten.
Ich schließe mich der Auffassung von mig112 an. Es gibt schließlich viele Handlungen des täglichen Lebens, die nut mit Finanzen zu tun haben. Dafür braucht eben der Betreuer die Vermögenssorge.
Ich würde die Stadt als Pächterin in Anspruch nehmen. Sie hat bestimmt dafür eine Haftpflichtversicherung. Die Stadt ist mein Ansprechpartner, weil sie den Badeplatz an mich zum Baden überlassen hat. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass er frei von Gefahren ist, insbesondere frei von Angelhaken.
Das ist nicht viel (juristisch) zu machen, moralisch stehen freilich die 2 Schwestern in der Kreide. Aber das hilft sicher der Mutter nichts mehr. Ich würde ebenfalls eine Pflegedienst bestellen und wenn es um die Bezahlung geht aus allen Rohren dagegen halten und auf die vereweisen, die zu Lebzeiten ber die Maßen bedient wurden.
Ja, du kannst rückwirkend gegen deinen Vater den Unterhalt vollstrecken. Denn es liegt ein Unterhaltstitel vor. Und daher verjährt der Anspruch darin erst in 30 Jahren, was aber nicht gilt für regelmäßig wiederkehrende Ansprüche wie bei deinen Unterhalt; danach bleibt es bei es bei der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, siehe § 197 Abs. 2 BGB. Also nur rückwirkend bis zu 3 Jahren kannst du aus dem Titel vollstrecken!
Das Bezugsrecht wird durch eine Verpfändung nicht widerrufen. mig112 hat richtig geantwortet.
Vorrangig haften die Eheleute gegenseitig auf Unterhalt. Sie gehen den Abkömmlingen vor. Außer die Eheleute fallen aus, dann geht es um den Unterhalt der Kinder, was ja auch richtig ist, da der Staat nicht dafür aufzukommen hat, wenn vermögende Verwandte vorhanden sind, und zwar egal, ob die vorrangig Unterhaltsverpflichteten sich selber leistungsunfähig gemacht haben.
Ich würde schon ja sagen, dass eine gewisse Gefährdung für unsere Wirtschaft besteht. Und man muss auch sagen können, was uns bedrückt, ohne dafür gescholten oder sogar bedroht zu werden. Griechenland hat nun mal über seine Verhältnisse gelegt, sich einfach zu sehr verschuldet. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht den gleichen Fehler machen oder sie nicht weiter machen. Man kann auf Dauer nur soviel verbrauchen, was erwirtschaftet wird. Zu lange auf Pump leben, führt gegen einen Baum. Das ist bei jedem einzelnen so wie bei einer jeden Volkswirtschaft.
Die Frau hat nicht nur einen Auskunftsanspruch, sondern dazu einen Anspruch auf Wertermittlung durch einen Sachverständigen. Sie kann Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn sie kein Geld hat, und ist dann von der Zahlung der Sachverständigenkosten oder des Vorschusses dafür befreit.
Regelmäßig ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags kostenfrei, außer man vereinbart eine Vergütung.
Ich sehe für ihn keinen Anspruch. Denn der Erbe hat ihn nicht beauftragt. Er ist auch nicht für den Erben tätig geworden, sondern aus eigenem beruflichen Interesse.
Wenn es sich tatsächlich um eine unerträgliche Lärmstörung handelt, müsstest du zuvor noch Unterlassung fordern bzw. eindringlich abmahnen, und zwar dies mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dann könntest du notfalls auch die Mietausfälle als Schadensersatz geltend machen.
Wenn es sich um eine Ruhestörung handelt, also der Lärm zum Beispiel zur Mittagsruhe und zu nachtschlafender Zeit anhält, ist sicher eine massive Mietminderung gerechtfertigt. Nur werden die Arbeiten möglicherweise nur untertags erfolgen, so dass da eine Mietminderung nicht erfolgen darf, wenn die Lärmstörung nicht erheblich ist.
Anspruch auf Schadensersatz hättest du, wenn du die Verkäuferin zur sofortigen Lieferung aufforderst, damit sie in Verzug kommt. Setz ihr also eine letzte Frist zur Anlieferung und kündige für den Fall der nicht rechtzeitigen Lieferung Schadensersatz an.
Ich hörte aber auch davon, dass Sozialhilfe nur in den ersten sieben Tagen nach dem Zahlungseingang auf dem Konto nicht pfändbar ist.
Außerdem gibt es da auch noch ein sogenanntes Sterbegeld.