Anlage EüR - Nur Einnahmen nach §19 ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer - Welche Zeile für die Gewinne?

1 Antwort

Dann kommt Zeile 11 mit: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG und dann Zeile 12 mit:
Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG

Wenn Sie genau hinschauen, steht der unterstrichene Teil da eben nicht. D.h., in Zeile 11 gehören die gesamten Betriebseinnahmen und in Zeile 12 der Anteil DAVON (also von den Gesamteinnahmen), der unter die genannten Regelungen fällt.


Wayfinder 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 18:21

Ah perfekt. War mir dabei wirklich unsicher. Habe es am Anfang so gehabt und mittlerweile gefühlt 10 mal abgeändert. Vielen Dank für den Hinweis.