Anlage EüR - Nur Einnahmen nach §19 ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer - Welche Zeile für die Gewinne?
Hallo,
ich sitze gerade als Kleinunternehmer vor dem Anlegen der Anlage EüR. Ich habe nun all meine Gewinne und Verluste säuberlich in Excel dokumentiert sowie die Belege für das Archive vorbereitet und komme auf einen Wert X.
Alle meine Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer mit dem Vermerk auf §19 (Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet).
Nun zu meiner Frage:
In welche Zeile der EüR muss ich meine Einnahmen wie oben beschrieben eintragen? Ist es Zeile 11 oder 12 oder doch eine ganz andere?
Finde den Aufbau in Elster dazu sehr verwirrend. Da kommt zuerst:
3 - Betriebseinnahmen (einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen)Dann kommt Zeile 11 mit: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)
und dann Zeile 12 mit: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG
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Dann kommt Zeile 11 mit: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG und dann Zeile 12 mit:
Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG
Wenn Sie genau hinschauen, steht der unterstrichene Teil da eben nicht. D.h., in Zeile 11 gehören die gesamten Betriebseinnahmen und in Zeile 12 der Anteil DAVON (also von den Gesamteinnahmen), der unter die genannten Regelungen fällt.
Ah perfekt. War mir dabei wirklich unsicher. Habe es am Anfang so gehabt und mittlerweile gefühlt 10 mal abgeändert. Vielen Dank für den Hinweis.