Anderer Wohnsitz als gemeldet bei Steuererklärung angeben erlaubt?
Ich bin alleinerziehend (die Mutter meines Sohnes ist leider vor ein paar Jahren verstorben) und wohnte komplett 2017 alleine. Ich habe mich aber erst im März umgemeldet (dämlich ich weiß) der Wohnsitz bei dem ich vorher gemeldet war, war mein Elternhaus wo auch meine Eltern wohnen. Muss ich nun angeben dass zwischen Januar und Februar andere vollährige Personen mit mir zusammengelebt haben, obwohl ich bereits alleine gelebt habe? Mir würde dadurch ein Teil des alleinerziehendenvorteils entgehen der mir ja eigentlich zustehen würde.
Danke :)
4 Antworten
Hast Du schon mal eine Steuererklärung ausgefüllt?
Wenn ja, dann weist Du, dass man die Adresse angibt, die zur Zeit der Abgabe der Steuererklärung gültig ist.
Die andere Adresse ist nur relevant, wenn Du z. B. die Entfernungspauschale in Ansruch nimmst.
Davon abgesehen hat @corrrect recht, keiner weiß, wer unter der Adresse noch wohnt.
Erstens interessiert sich das Finanzamt nicht so sehr für das Meldegesetz.
Und zweitens heisst es doch nicht, dass Du nicht mehr alleinerziehend bist, nur weil jemand bei Dir wohnt.
In der Steuererklärung gibst Du Deine aktuelle Anschrift an (alles andere wäre unlogisch).
Du gibst deine jetzige Wohnanschrift an ! Du hast eine Steuernummer und somit kannst du durch das FA zugeordnet werden.
Den Entlastungsbetrag beantragst du im Formular ab März.
Betr. Entlastungsbetrag(Voraussetzungen) schau auch noch hier:
Hi, danke schon mal. Also soll ich meine Eltern dann angeben obwohl sie nicht real bei mir gelebt haben? Man beantragt ja nicht den Zeitraum sondern gibt an ob Hand anderes mit dabei gewohnt hat.
wieso Wohnung Eltern ?
Ich verstand es so, dass du seit März mit deinem Kind eine Wohnung *allein* bewohnst....Dies ist wichtig als Voraussetzung, um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für den Zeitraum ( märz- Dez) zu beanspruchen/ beantragen.
Zuvor im Elternhaus gewohnt ist uninteressant.
Nur die derzeitige Adresse ist anzugeben.
Alleinerziehend und alleinwohnend widersprechen sich m.E. Wie soll "alleinerziehend" funktionieren, wenn Du alleinwohnst? Erkläre mal, wo die "erzogene Person" lebt.
Ebenso ist diese Frage widersprüchlich: "dass zwischen Januar und Februar andere volljährige Personen mit mir zusammengelebt haben, obwohl ich bereits alleine gelebt habe?"
Soll das jetzt für die Einkommensteuererklärung 2017 oder für Harz 4 beantwortet werden?
Der alleinerziehendenvorteil gilt leider nicht mehr wenn jemand anderes mit im Haushalt wohnt. würdest du dann einfach keine zusätzliche Person angeben? Käme mir auch am logischsten vor da es ja die Wahrheit ist. Kann mir da irgendwas passieren? Wenn überhaupt habe ich ja dann nur falsche angeben bei der Meldestelle gemacht und nicht beim fa.