Unbeabsichtigt bei rot über die Ampel, weil grün für Linksabbieger?

Answer123  10.03.2023, 16:55

Ich verstehe den SV noch nicht so ganz:

Wolltest du geradeaus fahren oder nach links abbiegen?

Wo wollte der Andere hin?

Wo seid ihr zusammenstoßen?

Dohrothea 
Beitragsersteller
 10.03.2023, 18:20

ich wollte und bin geradeaus gefahren , nachdem ich ungefähr 1 Min. an der roten Ampel gehalten habe. Dann wurde die Ampel grün für Linksabbieger und ich fuhr los.

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4 Antworten

Entweder du bist bei grün in die Kreuzung reingefahren, weil für dich (geradeaus) grün war oder halt nicht. Wenn du losgefahren bist, weil für Linksabbieger grün war, hast du dich falsch verhalten. Dass du Schuld bist, wird sich in dem Fall nicht leugnen lassen, aber zum Glück hast du eine Autoversicherung.

Wie verhält sich die Frage dann

das ist doch in diesen Fall egal , wenn du an der roten Ampel gestanden hast und bist dann losgefahren dann war die Ampel länger als 1 Sekunde rot und somit bekommst du 360 € Strafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot weil es ja auch noch einen Sachschaden gab.
Kannst du gern hier nachlesen.
Bußgeldkatalog Rote Ampel 2023 | Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer Roten Ampel laut Bußgeldkatalog 2023 (derbussgeldkatalog.de)


Alarm67  10.03.2023, 18:37

👍👌👏👏👏

Du bist also über die für dich geltende Ampel gefahren, obwohl diese bereit seit einer Minute rot gezeigt hat, die Sachlage ist nach deiner Schilderung eindeutig.

Der Verstoß wird wie folgt geahndet:

  • 360,00 € Bußgeld (TBNR 137620; 132.3.2 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 2 Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.2.8 FeV)
  • 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 BKatV)

Sofern du dich noch innerhalb der Probezeit befindest, kommen diesbezüglich weitere Maßnahmen nach § 2a Abs. 2a StVG auf dich zu (A-Verstoß gemäß Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV).

Dass du den Verstoß nur versehentlich begangen hast, kannst du hier nicht zu deinen Gunsten geltend machen, da der Bußgeldkatalog in Abschnitt II grundsätzlich von fahrlässiger Tatbegehung ausgeht (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BKatV), bei Vorsatz wäre das Bußgeld zu verdoppeln (§ 3 Abs. 4a BKatV).

Du fährst also bei rot geradeaus los...ob nur abbiegespur grün hatte?

was bitte hat die abbiegespur mit deiner geradeaus rote Ampel zutun?

Ich denke mal, du solltest an einer Psychologischen Schulung teilnehmen, so jemand kann man doch nicht auf andere Verkehrsteilnehmer loslassen...

Wo hast du deine Fahrschule gemacht....?