Als Privatperson eine Honorarkraft beschäftigen?
Kann ich als Privatperson eine Alltagsbetreuung für die Eltern auf Honorarbasis beschäftigen? Die Alltagsbetreuerin ist bereits selbstständig tätig.
1 Antwort
Wenn die Kraft selbständig arbeitet und dir eine Rechnung stellen kann, dann ist das kein Thema. Ich kann dir allerdings nicht sagen, ob du die Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer geltend machen kannst. Andererseits, wenn du sagst, Betreuung der Eltern, dann sprich doch mal mit der Krankenkasse, respektive Rentenversicherung, ob es da einen Zuschuss gibt.