Kann ich Wohngeld mit diesem Nettoeinkommen beantragen?
Ich möchte dieses bzw. nächstes Jahr ausziehen. Da ich noch in der Ausbildung bin werde 716€ verdienen. Was aber für Wohnung reichen würde aber, ich muss andere Grundbedürfnisse auch dann bezahlen. Kindergeld ist mit eeingeschlossen. Dann kommen Kosten für die Einrichtung meiner Wohnung auf mich noch zu. Bekomme da Finanzielle Unterstützung oder muss ich da einen Kredit aufgeben. Zurzeit bin ich im Internat und bekomme nur monatlich 117€.
2 Antworten
Einfach mal googeln ....
https://www.azubi.de/beruf/tipps/wohngeld
Bekomme ich als Azubi Wohngeld?Um die Frage nach Wohngeldanspruch gleich zu Beginn zu beantworten: Nein, du bekommst als Azubi in der Regel kein Wohngeld.
Das liegt daran, dass du grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast – unabhängig davon, ob du sie beantragt hast oder nicht.
Sollte dein Antrag auf Berufsausbildungshilfe bereits abgelehnt worden sein, weil du oder deine Eltern zu viel verdienen, hast du leider dennoch keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wann bin ich von dieser Regelung ausgenommen?Du kannst als Azubi nur dann Wohngeld beantragen, wenn dir Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach nicht zusteht.
Das ist meist dann der Fall, wenn du entweder bereits deine zweite Ausbildung absolvierst oder einen staatlich nicht anerkannten Beruf erlernst.
Außerdem musst du über 18 Jahre alt sein und darfst nicht mehr zu Hause wohnen.
Wohngeld in einer schulischen Ausbildung.Im Gegensatz zu Azubinen und Azubis in einer beruflichen Ausbildung, hast du in einer schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, dafür kannst du aber versuchen BAföG zu beantragen.
Obwohl der Antrag oft nicht genehmigt wird, ist es ein notwendiger Schritt, um im Folgenden Wohngeld beantragen zu können.
Neben Wohngeld, BAB oder BAföG hast du Möglichkeit, weitere Unterstützung zu erhalten, die deine schulische Ausbildung finanziert.
Ok bin noch in der ersten Berufsausbildung und wie gehe da jetzt vor ?
Als Auszubildende/r hast Du i.d.R. keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wer kommt denn jetzt für Deine/n Ausbildungskosten / Lebensunterhalt - sprich Deine Unterbringung im Internat auf?
Wären die 512 Euro ( 716 - 204 KG ) das Nettoauszubildendenentgelt?
Ja das nur Netto. Bei Ausbildunggeld bekomme nur Netto. Mein Kostenträger übernimmt Unterkunftkosten des Internates.
Mein Kostenträger übernimmt Unterkunftkosten des Internates.
Was ist bitte schön so schwierig daran konkrete Antworten zu geben?
Denn ohne zu wissen wer für Deinen Lebenunterhalt aufkommt, kann man nicht wirklich anworten.
Kostenträger = Jugendhilfe? Leisten dabei Deine Eltern anteiligen Unterhalt? Fließt eine Waisenrente mit ein?
Bei Ausbildunggeld bekomme nur Netto.
Hilf mir weiter ..... Auszubildendenentgelt .... im Ausbildungsvertrag steht ein Bruttoentgelt. Oder handelt es sich irgendwie um eine durch das Arbeitsamt finanzierte Maßnahme?
Ich bekomme es ja nicht direkt genehmigt nehme mal an. Es macht keinen Sinn einen Mietvertrag abschließen und ich bekomme dann keine finanzielle Unterstützung im schlechsten Fall. Für Möbel muss selber aufkommen.