ALG1 - Sperrzeit - Einnahmen aus selbständiger Arbeit?
Als ALG1-Bezieher hat man einen Freibetrag von 165 Euro für Einnahmen aus Nebenjobs, wozu auch selbständige Arbeit zählt. Einnahmen darüber werden dem Arbeitslosengeld angerechnet, sprich, das Arbeitslosengeld wird um den entsprechenden Betrag reduziert.
Wie ist das aber nun, wenn man eine Sperrzeit hat? In der Sperrzeit bekommt man kein Arbeitslosengeld. Es gibt also nichts, wovon man den Überbetrag abziehen könnte. Darf man dann alles behalten?
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2 Antworten
Als ALG1 Bezieher musst du folgende Voraussetzungen erfüllen u.a. Arbeitslos sein. Arbeitslos ist (lt. dem SGB) wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht ….
Dadurch dass du ja „nur“ die Sperrzeiten erhalten hast, allerdings weiterhin als ALG1 Bezieher registriert bist, würde das nicht Funktion. Eine Ausnahme gibt es, nämlich wenn du einer Beschäftigung unter 15 Stunden in der Woche nachgehst. Dies gilt nämlich nicht mehr als Beschäftigung in dem Sinne, wie es für das ALG1 relevant ist. Dann hättest du noch immer Anspruch und könntest die sperrzeit überbrücken.
Das was Du schreibst ist unvollständig. Es betrifft nur Einnahmen aus Arbeit. Mieteinnahmen und Einnahmen aus PV-Anlage (Stromverkauf) bleiben außen vor.
Außerdem kannst Du die Aufwendungen gegenrechnen. Bei Selbstständigen geht das sehr einfach. Weil es zählt ja der Zeitpunkt wann Rechnungen bezahlt werden.