Ich vermute ganz stark, dass es darauf hinausläuft, dass dein Berater deinen Dispokredit in einen Privatkredit umwandeln möchte, mit der Argumentation, dass du ja weniger Zinsen zahlst. Falls du den Dispo in absehbarer Zeit ausgleichst, lass dir das bloß nicht einreden.

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Nein

Als ALG1 Bezieher musst du folgende Voraussetzungen erfüllen u.a. Arbeitslos sein. Arbeitslos ist (lt. dem SGB) wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht ….
Dadurch dass du ja „nur“ die Sperrzeiten erhalten hast, allerdings weiterhin als ALG1 Bezieher registriert bist, würde das nicht Funktion. Eine Ausnahme gibt es, nämlich wenn du einer Beschäftigung unter 15 Stunden in der Woche nachgehst. Dies gilt nämlich nicht mehr als Beschäftigung in dem Sinne, wie es für das ALG1 relevant ist. Dann hättest du noch immer Anspruch und könntest die sperrzeit überbrücken.

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