Abweichend von Angaben handeln?
Hallo, ich habe vor einigen Monaten ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmerregung), bei dem ich die Gewerbstätigkeit folgend gegenüber Gewerbe- und Finanzamt beschrieben habe: Einzelhandel mit Mode inkl. Schuhen, Accessoires, Spielwaren, Elektronik und Haushaltsartikeln.
Nun würde ich aber gerne auch mit Parfum handeln. So ganz passt das natürlich nicht in das Spektrum Mode herein.
Daher frage ich mich, ob ich dennoch einfach damit anfangen kann oder ob ich dies erst den Ämtern mitteilen muss. Vielen Dank für Antworten!
1 Antwort
Welchen Umfang planst Du für den Bereich Kosmetik?
Wenn es nur ein geringer Umfang ist, würde ich dafür nicht zum Gewerbeamt laufen. Wenn Du ein dauerhaftes und nachhaltiges Programm planst (über 5 % vom Gesamtumsatz, solltest Du nes durch eine Ergänzung deer Gewerbeanmeldung dokumentieren.